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Höchststrafe für Börsenhändler Kerviel gefordert

Veröffentlicht am 27.06.2012, 17:41
PARIS (dpa-AFX) - Im Berufungsprozess um einen der größten Spekulationsverluste aller Zeiten hat die französische Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für den Börsenhändler Jérôme Kerviel gefordert. Die Justiz müsse ein abschreckendes Exempel statuieren und den 35-Jährigen zu fünf Jahren Haft ohne Bewährung verurteilen, erklärte Anklagevertreter Dominique Gaillardot nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vor Gericht.

Der Franzose hatte bis Anfang 2008 durch Spekulationsgeschäfte 4,9 Milliarden Euro der Bank Société Générale verzockt. Im ersten Verfahren vor zwei Jahren hatte ein Gericht Kerviel zu fünf Jahren Haft verurteilt. Davon wurden allerdings zwei zur Bewährung ausgesetzt. Zudem verfügten die Richter, dass die Schadenersatzsumme auf die komplette Verlustsumme festgelegt wird.

Die Verhandlungen in dem Berufungsprozess enden an diesem Donnerstag. Das Urteil wird jedoch erst nach der Sommerpause erwartet. Kerviel vertritt in dem Prozess die Ansicht, dass sein früherer Arbeitgeber von seinen Spekulationsgeschäften wusste und sie tolerierte./daf/DP/he

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