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Mehr bürokratischer Aufwand für Unternehmen

Veröffentlicht am 12.03.2024, 06:26
Aktualisiert 12.03.2024, 06:30
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - In Deutschland tätige Unternehmen müssen heute fast 16 Prozent mehr Informationspflichten erfüllen als noch vor zehn Jahren. Wie aus einer Antwort des Statistischen Bundesamtes auf eine Anfrage der BSW-Vorsitzenden Sahra Wagenknecht hervorgeht, gab es zu Beginn dieses Jahres insgesamt 12 265 solcher Vorgaben. Anfang 2022 waren es demnach erst 12 001 Pflichten gewesen. Am 1. Januar 2014 hatte es gemäß der Aufstellung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, 10 592 Informationspflichten gegeben.

Von Informationspflichten spricht das Statistische Bundesamt, wenn aufgrund bundesrechtlicher Regelungen Daten oder sonstige Informationen beschafft, übermittelt oder verfügbar gehalten werden müssen. Dabei geht es beispielsweise um Meldepflichten, Anträge und Anzeigen.

Kontinuierlich gestiegen sind den Angaben zufolge auch die jährlichen Bürokratiekosten, die sich allein aus den Informationspflichten der Wirtschaft ergeben. Wie das Bundesamt auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten mitteilte, lagen sie zu Beginn des Jahres 2018 bei 50 Milliarden Euro, Anfang 2024 waren es 66,5 Milliarden Euro. Die Statistiker verwiesen allerdings darauf, dass gestiegene Lohnkosten in den vergangenen Jahren den größten Einfluss auf den Anstieg der Bürokratiekosten hatten.

"Mit ihrer vor allem ideologisch motivierten Regelungswut stranguliert die Ampel insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und gefährdet Arbeitsplätze", kritisierte Wagenknecht. Sie hat nach ihrem Austritt aus der Linken in diesem Jahr die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegründet. Die Bundestagsabgeordnete forderte die Bundesregierung auf, viele sinnlose Regelungen und Berichtspflichten abzuschaffen.

Neben den durch Informationspflichten ausgelösten Kosten entstehen den Unternehmen noch weitere Kosten, der sogenannte Erfüllungsaufwand. Darunter fällt jeglicher Aufwand, der durch bundesgesetzliche Vorgaben entsteht. Zusätzlich entsteht den Unternehmen bürokratischer Aufwand aus EU-Verordnungen.

Das geplante Bürokratieentlastungsgesetz IV soll Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern insgesamt eine Entlastung von rund 682 Millionen Euro pro Jahr bringen. Nach Informationen aus Regierungskreisen soll darüber an diesem Mittwoch im Kabinett beraten werden. Die geplanten Änderungen betreffen unterschiedliche Bereiche wie etwa das Handelsgesetzbuch, das Umsatzsteuergesetz, das Bundesmeldegesetz und das Unterhaltsvorschussgesetz. Beispielsweise sollen deutsche Staatsbürger in Hotels demnächst keine Meldezettel mehr ausfüllen müssen.

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