Die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) hat damit begonnen, die Einfuhr bestimmter Drohnen des chinesischen Unternehmens DJI zurückzuhalten. Diese Maßnahme basiert auf dem Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA), wie DJI in einer Mitteilung an seine Vertriebspartner bekannt gab. Das Unternehmen betont nachdrücklich, dass in keinem Schritt seines Herstellungsprozesses Zwangsarbeit zum Einsatz kommt.
DJI, weltweit bekannt für seine beliebten Freizeit- und Geschäftsdrohnen, gerät nun verstärkt ins Visier der US-Behörden. Der UFLPA zielt darauf ab, den Import von Waren, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, in die USA zu verhindern. Dies betrifft insbesondere Produkte aus der Uiguren-Region in China, wo es weitverbreitete Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen gibt.
Als Reaktion auf die Maßnahmen der CBP hat DJI erklärt, dass es aktiv mit der Behörde zusammenarbeitet, um Beweise für die Einhaltung des Gesetzes vorzulegen. Das Unternehmen ist dabei, umfangreiche Dokumentationen einzureichen, die belegen sollen, dass seine Produktionspraktiken frei von Zwangsarbeit sind.
Der UFLPA ermächtigt die US-Behörden, Lieferungen zurückzuhalten, wenn ein begründeter Verdacht auf Zwangsarbeit bei der Herstellung besteht. DJI äußerte Bedenken über die Bestimmung des Gesetzes, die es der CBP erlaubt, ohne eindeutige Beweise zu handeln. Dies könnte weitreichende Folgen für internationale Handelsbeziehungen haben.
In der Mitteilung von DJI wurden keine spezifischen Modelle oder Komponenten genannt, die von den Durchsetzungsmaßnahmen der CBP betroffen sind. Die Auswirkungen dieser Importbeschränkungen auf DJIs Geschäftstätigkeit und die Verfügbarkeit seiner Drohnen auf dem US-Markt bleiben abzuwarten, während sich die Situation weiterentwickelt. Branchenexperten vermuten, dass diese Maßnahmen nicht nur DJI, sondern auch andere chinesische Technologieunternehmen unter Druck setzen könnten.
Reuters hat zu diesem Artikel beigetragen.
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