APA ots news: OeNB weist Behauptung des Verteidigers eines früheren OeBS-Geschäftsführers zurück
Wien (APA-ots) - Die vom Verteidiger eines der beiden früheren
OeBS-Geschäftsführer (Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH) gegenüber
den Medien aufgestellte Behauptung, der Aufsichtsrat wäre über alle
derzeit von der Staatsanwaltschaft untersuchten Aktivitäten der
Geschäftsführung voll informiert gewesen, entbehrt jeder sachlichen
Grundlage und kann nur als leicht durchschaubare
Verteidigungsstrategie qualifiziert werden.
Tatsache ist, dass der Aufsichtsrat noch im Juni 2011 von der
Geschäftsführung nachweislich falsch informiert wurde. Aus diesem
Grund ermittelt die von der OeNB eingeschaltete Staatsanwaltschaft
unter anderem auch wegen des Deliktes der vorsätzlichen
Fehlinformation des Aufsichtsrats durch die frühere Geschäftsführung
(§ 122 GmbHG).
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) hält abermals fest, dass die
OeNB nach Bekanntwerden von Verdachtsmomenten auf rechtswidriges
Vorgehen der OeBS-Geschäftsführung rasch und von sich aus gehandelt
hat. Diese Verdachtsmomente wurden durch die interne
OeNB-Konzern-Revision aufgezeigt. In der Folge wurden die
Geschäftsführung und eine dritte Person auf Abteilungsleiterebene der
OeBS mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben entbunden. Die OeNB
hat auch unverzüglich eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständigen
Behörden übermittelt.
Die OeNB ist an einer raschen und umfassenden Klärung durch das von
ihr selbst in die Wege geleitete Verfahren sehr interessiert und wird
die Behörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft, weiterhin voll
unterstützen.
Die Initiative in diesem Verfahren liegt nun bei den Behörden. Die
OeNB weist daher grundsätzlich darauf hin, dass sie, um die
Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen, aus rechtlichen Gründen zu
einzelnen Fragen, die sich im Zuge des Verfahrens ergeben werden,
nicht Stellung nehmen kann.
Rückfragehinweis:
Oesterreichische Nationalbank
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (+43-1) 404 20-6666
http://www.oenb.at
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0117 2011-11-11/10:38
Wien (APA-ots) - Die vom Verteidiger eines der beiden früheren
OeBS-Geschäftsführer (Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH) gegenüber
den Medien aufgestellte Behauptung, der Aufsichtsrat wäre über alle
derzeit von der Staatsanwaltschaft untersuchten Aktivitäten der
Geschäftsführung voll informiert gewesen, entbehrt jeder sachlichen
Grundlage und kann nur als leicht durchschaubare
Verteidigungsstrategie qualifiziert werden.
Tatsache ist, dass der Aufsichtsrat noch im Juni 2011 von der
Geschäftsführung nachweislich falsch informiert wurde. Aus diesem
Grund ermittelt die von der OeNB eingeschaltete Staatsanwaltschaft
unter anderem auch wegen des Deliktes der vorsätzlichen
Fehlinformation des Aufsichtsrats durch die frühere Geschäftsführung
(§ 122 GmbHG).
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) hält abermals fest, dass die
OeNB nach Bekanntwerden von Verdachtsmomenten auf rechtswidriges
Vorgehen der OeBS-Geschäftsführung rasch und von sich aus gehandelt
hat. Diese Verdachtsmomente wurden durch die interne
OeNB-Konzern-Revision aufgezeigt. In der Folge wurden die
Geschäftsführung und eine dritte Person auf Abteilungsleiterebene der
OeBS mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben entbunden. Die OeNB
hat auch unverzüglich eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständigen
Behörden übermittelt.
Die OeNB ist an einer raschen und umfassenden Klärung durch das von
ihr selbst in die Wege geleitete Verfahren sehr interessiert und wird
die Behörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft, weiterhin voll
unterstützen.
Die Initiative in diesem Verfahren liegt nun bei den Behörden. Die
OeNB weist daher grundsätzlich darauf hin, dass sie, um die
Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen, aus rechtlichen Gründen zu
einzelnen Fragen, die sich im Zuge des Verfahrens ergeben werden,
nicht Stellung nehmen kann.
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Oesterreichische Nationalbank
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (+43-1) 404 20-6666
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OTS0117 2011-11-11/10:38