SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
08.01.2013 19:29
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Mellinckrodt 1, Luxemburg-Strassen (Luxemburg), hat gemäß § 27a WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SKW Stahl-Metallurgie Holding
AG, Unterneukirchen (Deutschland), ISIN DE000SKWM021, am 28. Dezember 2012
die Schwelle von 10% überschritt und zu diesem Zeitpunkt 10,01% (654.915
Stimmrechte) betrug.
Die Mellinckrodt 1, Luxemburg-Strassen (Luxemburg), machte in diesem
Zusammenhang die folgenden, gemäß § 27a Abs. 1 WpHG verlangten Angaben:
1. Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele, sondern
im Sinne des Gesetzes zur Erzielung von Handelsgewinnen. Mellinckrodt 1
verfolgt keine kurzfristigen Handelsstrategien, sondern agiert als
längerfristiger Investor.
2. Eine Aufstockung der Beteiligung ist möglich, wenn dies nach
Einschätzung der Mellinckrodt 1 dazu beiträgt, zusätzliche Handelsgewinne
im Sinne des Gesetzes zu erzielen.
3. Mellinckrodt 1 beabsichtigt nicht, in anderer Weise Einfluss auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG zu nehmen, als dies im Rahmen der üblichen
Aktionärsrechte - beispielsweise durch Abstimmungen bei Hauptversammlungen
- möglich ist.
4. Mellinckrodt 1 strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
5. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte mit Eigenmitteln der Mellinckrodt 1
SICAV. Es wurden speziell zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte
keine Fremdmittel aufgenommen.
08.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Rathausplatz 11
84579 Unterneukirchen
Deutschland
Internet: www.skw-steel.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Die Mellinckrodt 1, Luxemburg-Strassen (Luxemburg), hat gemäß § 27a WpHG
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SKW Stahl-Metallurgie Holding
AG, Unterneukirchen (Deutschland), ISIN DE000SKWM021, am 28. Dezember 2012
die Schwelle von 10% überschritt und zu diesem Zeitpunkt 10,01% (654.915
Stimmrechte) betrug.
Die Mellinckrodt 1, Luxemburg-Strassen (Luxemburg), machte in diesem
Zusammenhang die folgenden, gemäß § 27a Abs. 1 WpHG verlangten Angaben:
1. Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele, sondern
im Sinne des Gesetzes zur Erzielung von Handelsgewinnen. Mellinckrodt 1
verfolgt keine kurzfristigen Handelsstrategien, sondern agiert als
längerfristiger Investor.
2. Eine Aufstockung der Beteiligung ist möglich, wenn dies nach
Einschätzung der Mellinckrodt 1 dazu beiträgt, zusätzliche Handelsgewinne
im Sinne des Gesetzes zu erzielen.
3. Mellinckrodt 1 beabsichtigt nicht, in anderer Weise Einfluss auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG zu nehmen, als dies im Rahmen der üblichen
Aktionärsrechte - beispielsweise durch Abstimmungen bei Hauptversammlungen
- möglich ist.
4. Mellinckrodt 1 strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
5. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte mit Eigenmitteln der Mellinckrodt 1
SICAV. Es wurden speziell zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte
keine Fremdmittel aufgenommen.
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