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ots.CorporateNews: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken / BVR: ...

Veröffentlicht am 06.06.2012, 13:41
Aktualisiert 06.06.2012, 13:44
BVR: EU-Kommissionsvorschlag zur Krisenmanagement-Richtlinie muss

nachgebessert werden

Berlin (ots) - 'Die Vorschläge der EU-Kommission zu einem

europäischen Krisenmanagement sollten sich in erster Linie an

systemrelevante Kreditinstitute richten. Nicht alle Sanierungs- und

Abwicklungsinstrumentarien sind für alle Sektoren der

Kreditwirtschaft gleichermaßen geeignet', dies erklärt Gerhard

Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen

Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) am Mittwoch. Die

Kommissionsvorschläge trügen dem Proportionalitätsprinzip nicht

ausreichend Rechnung. Die EU-Kommission hatte zuvor in Brüssel ihren

Vorschlag für eine Krisenmanagement-Richtlinie vorgelegt.

Vor allem das so genannte 'bail-in Instrument', also die

Abschreibung von Schulden beziehungsweise die Umwandlung von Schulden

in Eigenkapital, berücksichtige die genossenschaftlichen

Besonderheiten nicht hinreichend. Zu diesen Besonderheiten, die die

Instrumente der Richtlinie überflüssig machen könnten, zähle

insbesondere das bestehende und seit mehr als 75 Jahren bewährte

System der Institutssicherung.

Hofmann kritisierte auch die Idee der Kommission, nationale

Abwicklungsfonds mit grenzüberschreitenden Zahlungspflichten

einzuführen. Ähnlich wie die im Rahmen der Vorschläge der

EU-Kommission zur Bankenunion diskutierte gemeinschaftliche

europäische Einlagensicherung würde ein solcher Abwicklungsfonds dazu

führen, Risiken zu Lasten der deutschen Bankkunden und

Kreditinstitute zu vergemeinschaften. Durch eine grenzüberschreitende

Solidarhaftung - sei es im Bereich der Einlagensicherung oder bei

Abwicklungsfonds für in Schieflage geratene Kreditinstitute - würden,

so Hofmann, zudem stabile Bankensysteme geschwächt. Gleichzeitig

erhöhten sich die Risiken für die Steuerzahler in den Geberländern

signifikant. Das erzeuge in hohem Maße einen Moral Hazard, weil die

Verantwortlichkeit für Risiken nicht bei denjenigen verbleibe, die

diese eingegangen seien. Deutsche Kreditinstitute hätten keinerlei

Einfluss auf die Risiken, die in anderen europäischen Bankensystemen

eingegangen würden. Deshalb sollten sie auch nicht dafür haften.

Hofmann unterstützt jedoch die EU-Kommission nachdrücklich in

ihrem Ziel, in Krisenfällen insbesondere für systemrelevante

Institute den zuständigen Behörden frühzeitig Eingriffsrechte zu

gewähren und diese insoweit mit einem effektiven Instrumentarium zur

Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten auszustatten.

Originaltext: BVR Bundesverband der dt. Volksbanken und Raiffeisenbanken

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/40550

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Pressekontakt:

Bundesverband der

Deutschen Volksbanken und

Raiffeisenbanken - BVR

Pressesprecherin:

Melanie Schmergal

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10785 Berlin

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