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Bundesregierung vereinbart automatische Ausgangssperren

Veröffentlicht am 13.04.2021, 10:12
© Reuters.

Berlin, 13. Apr (Reuters) - Die Bundesregierung hat sich auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes verständigt, mit der eine bundesweit verbindliche "Notbremse" ab einer bestimmten Infektionsrate eingeführt wird. Dies geht aus einem Reuters am Dienstag vorliegenden Entwurf des Bundesgesundheits- und des Innenministeriums hervor, der am Vormittag vom Kabinett beschlossen werden soll. Ab einer Infektionsrate von 100 Fällen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche müssen Landkreise oder kreisfreie Städte demnach unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr am nächsten Morgen verhängen. Ab einer Inzidenz von 200 Fällen müssen Schulen ihren Präsenzunterricht einstellen.

Die bundesweite Regelung soll eine einheitliche Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen sicherstellen. Bisher wurden solche Maßnahmen per Verordnung von jedem Bundesland zum Teil unterschiedlich umgesetzt. Ab einer 100er-Inzidenz gilt regional nach einer bestimmten Frist automatisch eine Begrenzung privater Zusammenkünfte auf einen Haushalt plus eine weitere Person. Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf dienen, müssen wieder schließen. Die Öffnung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theatern, Museen oder Zoos wird untersagt. Die Gesetzesvorlage muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Allerdings ist die ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich. Der Bundesrat könnte allenfalls Einspruch erheben.

Die Bundesregierung wird zudem ermächtigt, eigene Rechtsverordnungen für Gebote und Verbote ab einem Schwellenwert von 100 zu erlassen - aber nur mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates. "Solche Rechtsverordnungen können insbesondere weitergehende Vorschriften und Maßnahmen des Infektionsschutzes, Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen vorsehen sowie besondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können", heißt es in dem Entwurf. Die Gesetzesänderung insgesamt gilt nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag. Das ist derzeit der 30. Juni.

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Aktuelle Kommentare

Die Mehrheit will es anscheinend so, denn die Mehrheit hat's ja gewählt ..... :)
Mit etwas Glück, wird das Gesetz von Bundestag, Bundesrat, oder Bundespräsident noch verhindert...
Zum Glück hat man rausgefunden, dass das Virus zwischen 21.00 und 5.00 an der frischen Luft sein Unwesen treibt.
Hoffentlich wird diese Kaspertruppe im Herbst abgewählt.
solange Deutschland von USA besetzt wird, passiert hier nichts ohne Zustimmung der zuvor genannten
Die AfD ist durchaus eine Alternative und ist bereits im Bundestag. Für alle, die die AfD aufgrund des "Flügels" nicht wählen wollen, bietet sich die LKR an. Ansonsten gibt es natürlich noch die FDP, die, solange sie sich nicht der CDU/SPD/Grünen anbiedert, weiter attraktiv bleibt.
Natürlich ist die AfD eine Alternative. Schon deshalb, weil wir zwar nicht genau wissen ob es mit regieren klappt. Was wir aber wissen, dass es mit der Kaspertruppe Merkel & Co. NICHT klappt. Auch deren 'Prinzen' machen mir viel Angst. Eine gesunde Mischung aus AfD & F.D.P. gewürzt mit einen Schuss CDU wäre tatsächlich überfällig. Links-grün versiffte Rändern braucht man kaum noch erwähnen. Ich hoffe also auf den Herbst und auf Schwarmintelligenz statt wie üblich nur Rentnerdominanz.
Nur noch Quatsch aus Berlin.. Da kann man also nicht mal mehr bis 22:00 einkaufen gehn, was machen dann Kaufland, Rewe und co mit ihren Mitarbeitern eigentlich, bekommen die 1h weniger Lohn am Tag ?
wird mit Überstunden verrechnet oder nacharbeiten
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