BERLIN (dpa-AFX) - Die 'Berliner Morgenpost' geht wegen einer Durchsuchung im Büro und der Wohnung ihres Chefreporters gegen die Berliner Justiz vor. Eine siebenseitige Beschwerde der Anwältin des Journalisten nennt die Razzia wegen des Verdachts der Beamtenbestechung eklatant unverhältnismäßig und einen Verstoß gegen das journalistische Beschlagnahmeprivileg. Aus Sicht der 'Berliner Morgenpost' konnte der Verdacht schon bei der Beschlagnahmungsaktion in der Redaktion entkräftet werden. Ein Sprecher des Axel Springer Verlags, dem die Zeitung gehört, bestätigte der Nachrichtenagentur dpa am Sonntag einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins 'Spiegel'.
Demnach zahlte die Zeitung zwar einem Beamten des Berliner Landeskriminalamts (LKA), gegen den seit dem Sommer wegen der Weitergabe von Behördeninterna ermittelt wird, tatsächlich 3000 Euro. Dies sei nach Darstellung der 'Berliner Morgenpost' aber keine Bestechung, sondern ein Honorar gewesen, da der Fahnder, ein enger Freund des Reporters, im Jahr 2010 eine gefährliche Zeitungsrecherche im Kinderhändler-Milieu in den Niederlanden als Bodyguard begleitete. Später habe der Reporter dem Beamten erneut 100 Euro gegeben. Damit soll er aber lediglich den Kaufpreis für zwei Polizeijacken erstattet haben, die der LKA-Mann ihm besorgt habe.
Staatsanwaltschaft und Polizei hatten am vergangenen Mittwoch unter anderem einen Computer, Daten-CDs und ein Handy beschlagnahmt. Hintergrund ist die Suche der Ermittler nach einer undichten Stelle bei der Polizei, durch die Informationen über eine Polizeiaktion gegen Rocker durchgesickert sein könnten.
Die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen ruht aufgrund einer Beschwerde des Axel Springer Verlages vorerst. Der Verlag werde Beschwerde beim Landgericht Berlin einlegen, bekräftigte ein Sprecher des Medienhauses am Sonntag./hro/DP/he
Demnach zahlte die Zeitung zwar einem Beamten des Berliner Landeskriminalamts (LKA), gegen den seit dem Sommer wegen der Weitergabe von Behördeninterna ermittelt wird, tatsächlich 3000 Euro. Dies sei nach Darstellung der 'Berliner Morgenpost' aber keine Bestechung, sondern ein Honorar gewesen, da der Fahnder, ein enger Freund des Reporters, im Jahr 2010 eine gefährliche Zeitungsrecherche im Kinderhändler-Milieu in den Niederlanden als Bodyguard begleitete. Später habe der Reporter dem Beamten erneut 100 Euro gegeben. Damit soll er aber lediglich den Kaufpreis für zwei Polizeijacken erstattet haben, die der LKA-Mann ihm besorgt habe.
Staatsanwaltschaft und Polizei hatten am vergangenen Mittwoch unter anderem einen Computer, Daten-CDs und ein Handy beschlagnahmt. Hintergrund ist die Suche der Ermittler nach einer undichten Stelle bei der Polizei, durch die Informationen über eine Polizeiaktion gegen Rocker durchgesickert sein könnten.
Die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen ruht aufgrund einer Beschwerde des Axel Springer Verlages vorerst. Der Verlag werde Beschwerde beim Landgericht Berlin einlegen, bekräftigte ein Sprecher des Medienhauses am Sonntag./hro/DP/he