BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission kann auf Schadenersatz wegen Kartellen klagen - auch wenn die Brüsseler Wettbewerbshüter selbst eine solche verbotene Zusammenarbeit von Unternehmen festgestellt haben. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag entschieden (Rechtssache C-199/11).
Die EU-Kommission hatte gegen die Otis-, die Kone-, die Schindler- und die ThyssenKrupp-Gruppe 2007 eine Geldbuße in dreistelliger Millionenhöhe wegen unerlaubter Zusammenarbeit verhängt.
Vom Kartell der Aufzugfirmen war auch die Europäische Union betroffen: Sie hatte nach Einschätzung der Kommission zu viel für den Einbau, die Wartung und die Erneuerung von Aufzügen und Rolltreffen in EU-Gebäuden in Belgien und Luxemburg bezahlt. Durch die Zusammenarbeit hätten die Unternehmen die Preise künstlich in die Höhe treiben können. Die EU-Kommission klagte deshalb als Vertreterin der Europäischen Union auf Zahlung von rund sieben Millionen Euro.
Die belgischen Richter, die die Sache entscheiden müssen, wollten nun von den Kollegen beim obersten EU-Gericht wissen, ob die Klage der EU-Kommission zulässig sei.
Der Europäische Gerichtshof hat nun festgestellt, dass die Kommission auf Schadenersatz durch Kartelle klagen darf, obwohl sie das Kartell selbst festgestellt hat. Die EU habe genauso Recht auf Entschädigung wie andere Betroffene auch, zumal vertrauliche Unterlagen aus den Kartelluntersuchungen bei der Klage auf Schadenersatz nicht vorgelegt werden dürften./hrz/DP/kja
Die EU-Kommission hatte gegen die Otis-, die Kone-, die Schindler- und die ThyssenKrupp
Vom Kartell der Aufzugfirmen war auch die Europäische Union betroffen: Sie hatte nach Einschätzung der Kommission zu viel für den Einbau, die Wartung und die Erneuerung von Aufzügen und Rolltreffen in EU-Gebäuden in Belgien und Luxemburg bezahlt. Durch die Zusammenarbeit hätten die Unternehmen die Preise künstlich in die Höhe treiben können. Die EU-Kommission klagte deshalb als Vertreterin der Europäischen Union auf Zahlung von rund sieben Millionen Euro.
Die belgischen Richter, die die Sache entscheiden müssen, wollten nun von den Kollegen beim obersten EU-Gericht wissen, ob die Klage der EU-Kommission zulässig sei.
Der Europäische Gerichtshof hat nun festgestellt, dass die Kommission auf Schadenersatz durch Kartelle klagen darf, obwohl sie das Kartell selbst festgestellt hat. Die EU habe genauso Recht auf Entschädigung wie andere Betroffene auch, zumal vertrauliche Unterlagen aus den Kartelluntersuchungen bei der Klage auf Schadenersatz nicht vorgelegt werden dürften./hrz/DP/kja