HANNOVER/BREMEN (dpa-AFX) - Der ehemalige Vorstandschef des zusammengebrochenen Bremer Vulkan-Werftenverbunds muss keinen Schadenersatz für staatliche Millionenbeihilfen zahlen, die in das Unternehmen flossen. Wie die 'Frankfurter Rundschau' (Samstag) berichtet, hat der Bund 16 Jahre nach dem Konkurs des Schiffbaukonzerns eine entsprechende Klage auf fünf Millionen Euro gegen den Bremer Friedrich Hennemann zurückgezogen. Geklagt hatte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, die inzwischen abgewickelt wird. Hennemann ist nach Angaben der Zeitung der einzige von fünf verklagten Ex-Vorständen, der nicht zahlen muss. Er habe sich mit der Anstalt auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt.
Bei dem Vulkan-Konkurs im Jahr 1996 gingen tausende Arbeitsplätze verloren. Der Konzern hatte umgerechnet mindestens 435 Millionen Euro Subventionen zweckentfremdet, die eigentlich für Tochterfirmen in Ostdeutschland bestimmt waren. Der im Herbst 1995 zurückgetretene Vorstandschef Hennemann und zwei weitere Mitarbeiter wurden später wegen Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt./lex/DP/enl
Bei dem Vulkan-Konkurs im Jahr 1996 gingen tausende Arbeitsplätze verloren. Der Konzern hatte umgerechnet mindestens 435 Millionen Euro Subventionen zweckentfremdet, die eigentlich für Tochterfirmen in Ostdeutschland bestimmt waren. Der im Herbst 1995 zurückgetretene Vorstandschef Hennemann und zwei weitere Mitarbeiter wurden später wegen Untreue zu Bewährungsstrafen verurteilt./lex/DP/enl