Alles begann im Jahr 2004: In vielen osteuropäischen Ländern vergaben die ansässigen Banken (primär für den Hausbau) Kredite in Schweizer Franken, so auch in Polen. Im Rahmen der sogenannten Franken-Kredite boten die Geldinstitute, wie die polnische Commerzbank-Tochter mBank (WA:MBK), ihren Kunden deutlich niedrigere Zinssätze als bei Krediten in der Landeswährung Zloty. Entsprechend groß war die Nachfrage nach solchen Darlehen seitens der Bevölkerung.
Doch lange sollte die Euphorie hier nicht bestehen, sorgte doch die Finanzkrise 2008 dafür, dass der Kurs des Franken deutlich anzog und den Kreditnehmern in Polen somit nicht unwesentlich höhere monatliche Ratenzahlungen bescherte. Die Abkopplung der schweizerischen Währung vom Euro im Jahr 2015 sorgte dann für eine erneute Aufwertung des Franken gegenüber dem Zloty – und die regelmäßig zu bezahlenden Raten für die Inhaber der Kredite machten einen weiteren großen Sprung nach oben. In vielen Fällen liegt das Volumen der Hypothek inzwischen bereits über dem Wert der Immobilie. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am gestrigen Montag ein wegweisendes Urteil gesprochen, welches betroffenen Kreditnehmern den Rücken stärkt. Demnach nimmt das Gericht die involvierten Banken in die Pflicht – und somit auch indirekt die im deutschen Leitindex DAX40 gelistete Commerzbank (ETR:CBKG).
Denn, wie oben bereits aufgeführt, war es (vor allen Dingen im ersten Jahrzehnt der 2000er) auch beim polnischen Tochterunternehmen der Commerzbank, der mBank, die gängige Praxis, hausbauinteressierten Kunden Kredite in Schweizer Franken zu gewähren. Das Urteil des EuGH bezog sich zwar auf eine andere polnische Bank, letztlich dürfte es aber zukünftig als eine Art Präzedenzfall für die übrige Bankenlandschaft in Polen respektive Europa fungieren. So liegt es laut der Finanzchefin der Commerzbank Bettina Orlopp gar durchaus im Rahmen des Möglichen, dass die Tochter noch im zweiten Quartal dieses Jahres zur Kasse gebeten wird. Deshalb habe man nun auch weitere 342€ Millionen zur Seite gelegt, insgesamt betragen die Rückstellungen rund 1.7€ Milliarden.
Entschädigungszahlungen für betroffene Kunden
Doch was hat das EU-Gericht in Luxemburg überhaupt entschieden? Vereinfacht gesagt, könnten betroffene Personen Ansprüche auf Entschädigungszahlungen seitens der Bank gültig machen – zumindest dann, wenn der Kreditvertrag aufgrund unrechtmäßiger Klauseln im Zusammenhang mit einer Hypothek von einem (nationalen) Gericht für ungültig erklärt wird. Dies könnte dem polnischen Bankensektor äußerst teuer zu stehen kommen. Schon im Herbst des vergangenen Jahres hatten die Finanzaufsichtsbehörden des Landes prognostiziert, dass bei einem EuGH-Urteil, wie es nun ausgesprochen wurde, für den Sektor Kosten von bis zu 22.5€ Milliarden entstehen könnten. Auch eine aus diesen massiven Belastungen resultierende Bankenkrise ist laut der Behörde ein durchaus valides Szenario.
Die Commerzbank jedenfalls teilte bereits mit, dass die neuerlichen mBank-Belastungen ihr operatives Ergebnis negativ belasten werden. Dennoch hält das viertgrößte Kreditinstitut Deutschlands an seiner Einschätzung fest, dass man im laufenden Jahr die Zahlen des starken vergangenen Jahres 2022 nochmals übertrumpfen werde. Entsprechend soll der Konzerngewinn 2023 deutlich über den 1.4€ Milliarden aus dem Vorjahr liegen. Jedoch sollte man hier aber – vor allen Dingen aus Anlegersicht – nicht vorschnell in Euphorie verfallen. Dem zum einen steht und fällt diese Prognose mit den weiteren Entwicklungen rund um die mBank, welche derzeit noch nicht zuverlässig abzuschätzen sind. Zum anderen können diese Ziele nur dann erreicht werden, wenn Deutschland lediglich eine milde Rezession durchläuft. Und auch hierzu lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt noch keine seriösen Aussagen treffen…
Die Commerzbank-Aktie: Über 97 Prozent im Minus
Die Commerzbank-Aktie, seit Kurzem fester Bestandteil unseres DAX40-Aktienpakets, reagierte mit Abverkäufen auf die EuGH-News. Seit Ende der vergangenen Woche ging es für das Wertpapier in der Spitze mehr als elf Prozent bergab. Und wir gehen vorrangig davon aus, dass sich diese massive übergeordnete Abwärtsbewegung – im Jahr 2000 notierte die Aktie noch bei über 350€ und somit mehr als 97 Prozent über dem heutigen Kurs – mittelfristig noch weiter ausdehnen dürfte. Den Boden der Korrektur erwarten wir primär knapp unterhalb der 2.80€, alternativ könnte bei dieser Marke auch bereits im Mai 2020 das Tief etabliert worden sein. Ob der korrektive Boden nun bereits drin ist oder noch nicht – nach Abschluss dieser massiven, bereits rund ein Vierteljahrhundert andauernden Korrekturbewegungen sehen wir das Wertpapier endlich wieder nachhaltige Kurszuwächse verzeichnen und sich in diesem Zuge in Richtung lange Zeit nicht mehr gesehene Preisebenen bewegen.
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