Über die Vereinigten Staaten schwappt eine massive Opioid-Welle. Schätzungsweise 100.000 Menschen starben zuletzt innerhalb eines Jahres an den Folgen des Konsums des synthetisch hergestellten Arzneimittels. Die Dunkelziffer liegt wohl noch deutlich höher. Besonders stark betroffen: die zum Bundesstaat Ohio zählenden Bezirke Lake County und Trumbull County. Diese hatten vor dem Bundesgericht in Cleveland im vergangenen Jahr gegen die Apothekenketten Walmart (NYSE:WMT), CVS (NYSE:CVS) und Walgreens (NASDAQ:WBA) geklagt, denen sie eine zu laxe Vorgehensweise beim Verteilen großer Mengen an Schmerzmitteln vorwerfen. Dies belegten die Kläger auch durch offizielle Zahlen: So wurden allein in Trumbull County zwischen 2012 und 2016 knapp 80 Millionen verschreibungspflichtige Schmerzmittel ausgegeben, umgerechnet auf die Bevölkerung waren dies ganze 400 pro Einwohner. In Lake County waren es im genannten Zeitraum deren 61 Millionen. Den Klägern zufolge landete ein beachtlicher Teil dieser Medikamente in der Folge auf dem Schwarzmarkt. Darüber hinaus werfen sie den Beklagten vor, dass diese die Schmerzmittel zu offensiv beworben und Warnzeichen der Drogenkrise wissentlich ignoriert hätten.
Strafzahlung in Höhe von $650 Millionen
Nachdem das Gericht die drei Unternehmen bereits im November schuldig gesprochen hatte, legte es nun die Höhe der Strafzahlung fest. So muss das Trio den beiden betroffenen Bezirken über 15 Jahre hinweg insgesamt $650 Millionen zukommen lassen. Hiervon gehen $306 Millionen an Lake County, Trumbull County erhält $344 Millionen. Der die beiden Bezirke vertretenden Anwaltskanzlei Lanier zufolge soll das Geld dazu verwendet werden, „Bildungs- und Präventionsprogramme zu finanzieren und örtlichen Behörden und Organisationen Kosten zu erstatten, die beim Umgang mit der Opioid-Krise entstanden sind“. Der Einzelhandelsriese Walmart kündigte bereits an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass man an Apotheker nicht die Anforderung stellen könne, die Entscheidungen von Ärzten in Frage zu stellen. Dies sei zum einen nicht mit geltendem Recht vereinbar, zum anderen stelle es einen unzulässigen Eingriff in das (Vertrauens-)Verhältnis zwischen Arzt und Patient dar. Zudem würden somit die „wahren Ursachen der Opioid-Krise“ weiterhin ignoriert.
In den vergangenen Jahren waren es in der Regel Unternehmen aus der Pharmaindustrie, die in Zusammenhang mit dem Opioid-Problem vor Gericht gezogen wurden. Nun weitet sich die Klagewelle also auch auf die großen US-amerikanischen Apothekenketten aus, zum ersten Mal werden nicht nur die Hersteller, sondern auch die Händler zu Rechenschaft gezogen. Da landesweit derzeit zahlreiche ähnliche Verfahren laufen, lässt sich dieses Urteil als wichtiger Wegweiser für zukünftige Prozesse verstehen.
Sowohl das Walmart- als auch das Walgreens Boots-Wertpapier sind feste Bestandteile unseres DOW30-Aktienpakets und werden von uns entsprechend in einem regelmäßigen Turnus analysiert. Die nächste schriftliche Analyse zur Walmart-Aktie steht am kommenden Mittwoch, den 24. August, auf dem Programm, am Sonntag drauf (28.August) folgt dann bereits die ausführliche Betrachtung der Walgreens Boots-Aktie. Wir wollen deshalb nicht zu viel verraten, aber Folgendes schon einmal vorweg: Beide Titel zeichnen ein für den Moment eher durchwachsenes und risikobehaftetes Chartbild. Auch deshalb planen wir hier imminent keine Einstiege – dies kann sich aber natürlich zeitnah ändern.
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