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Ziel der Anlagepolitik ist die nachhaltige Wertsteigerung der von den Kunden eingebrachten Anlagemittel. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Verwaltungsgesellschaft den Anlegern eine Auswahl an Teilfonds anzubieten, die überwiegend in Wertpapieren, Fondsanteilen, Geldmarktinstrumenten und Einlagen anlegen. Die Teilfonds können sich insbesondere nach der Region, in welcher sie anlegen, nach der Art der Anlageinstrumente, welche sie erwerben sollen, nach der Währung, auf welche sie lauten oder nach ihrer Laufzeit unterscheiden. Das Verwaltungsreglement trifft einheitliche Regelungen für alle von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds und Teilfonds. In den jeweiligen Sonderreglements werden Regelungen getroffen, die die Charakteristika der spezifischen Anlagepolitik und der Kosten des jeweiligen Teilfonds betreffen.
Name | Titel | Seit | Bis |
---|---|---|---|
Not Disclosed | - | 2012 | Aktuell |
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