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Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in: aa) auf Schweizer Franken (CHF) lautende Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern weltweit. ab) Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen, die gemäss ihren Dokumenten ihr Vermögen gemäss den Richtlinien dieses Teilvermögens oder Teilen davon anlegen. ac) Derivate (inkl. Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen. Bei Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen gemäss Bst. ab vorstehend stellt die Fondsleitung sicher, dass auf konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens in Anlagen gemäss Bst. aa. vorstehend investiert sind.
Name | Titel | Seit | Bis |
---|---|---|---|
Not Disclosed | - | 2014 | Aktuell |
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