KÖLN (dpa-AFX) - Der Streit zwischen Zeitungsverlegern und ARD um die 'Tagesschau'-App ist vor dem Oberlandesgericht Köln in die zweite Runde gegangen. Bei der Verhandlung am Freitag machte das Gericht seine Auffassung deutlich, dass die ARD für den Internetauftritt 'Tagesschau.de' und die daraus abgeleitete App die nötige Genehmigung der Medienaufsicht habe. Diese Genehmigung könne das Gericht nicht zurücknehmen. Das OLG wird seine Entscheidung am 20. Dezember verkünden. Das teilte die Sprecherin des Gerichts mit.
In erster Instanz hatte das Landgericht Köln im September 2012 den acht Zeitungsverlagen Recht gegeben, die gegen die 'Tagesschau'-Anwendung für Tablet-Computer und Smartphones geklagt hatten. Nach Ansicht der Verlage ist die App 'presseähnlich', weil sie Texte und Fotos wie eine Online-Zeitung anbietet. Da sie durch den Rundfunkbeitrag finanziert und kostenlos angeboten werde, mache sie es den privaten Verlagen schwerer, Abonnenten für ihre eigenen Apps zu finden, so die Kläger.
In erster Instanz hatten die Richter das 'Tagesschau'-App-Angebot eines willkürlich ausgewählten Tages geprüft und den Klägern Recht gegeben. Auch das OLG ließ am Freitag erkennen, dass es die App wohl als 'presseähnlich' einstuft. Da das Angebot aber nach dem sogenannten Drei-Stufen-Test genehmigt wurde, dürfte das OLG im Dezember der ARD Recht geben, die gegen das erste Urteil Revision eingelegt hatte.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV begrüßte am Freitag, dass auch das Oberlandesgericht die umstrittene App als 'presseähnlich' einstufe. Dann dürfe es aber auch nicht darauf verzichten, die Genehmigung zu überprüfen. 'Dies würde zu einem Freibrief für Rundfunkräte und Staatskanzleien als Aufsicht führen', sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff laut einer Mitteilung. Die ARD wollte die mündliche Verhandlung am Freitag 'aus Respekt vor dem Gericht' nicht kommentieren.
Beim Medienforum NRW im Juni hatte sich ein Kompromiss angedeutet. Wenn die 'Tagesschau'-App sich mehr auf Videos konzentriere und ARD und ZDF ihre Bewegtbilder auch den Zeitungsverlagen zur Verfügung stellten, könne das den Konflikt lösen, hatte Christian Nienhaus, Geschäftsführer der Funke Mediengruppe und Vorsitzender der NRW-Zeitungsverleger, gesagt./jyr/DP/jha
In erster Instanz hatte das Landgericht Köln im September 2012 den acht Zeitungsverlagen Recht gegeben, die gegen die 'Tagesschau'-Anwendung für Tablet-Computer und Smartphones geklagt hatten. Nach Ansicht der Verlage ist die App 'presseähnlich', weil sie Texte und Fotos wie eine Online-Zeitung anbietet. Da sie durch den Rundfunkbeitrag finanziert und kostenlos angeboten werde, mache sie es den privaten Verlagen schwerer, Abonnenten für ihre eigenen Apps zu finden, so die Kläger.
In erster Instanz hatten die Richter das 'Tagesschau'-App-Angebot eines willkürlich ausgewählten Tages geprüft und den Klägern Recht gegeben. Auch das OLG ließ am Freitag erkennen, dass es die App wohl als 'presseähnlich' einstuft. Da das Angebot aber nach dem sogenannten Drei-Stufen-Test genehmigt wurde, dürfte das OLG im Dezember der ARD Recht geben, die gegen das erste Urteil Revision eingelegt hatte.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV begrüßte am Freitag, dass auch das Oberlandesgericht die umstrittene App als 'presseähnlich' einstufe. Dann dürfe es aber auch nicht darauf verzichten, die Genehmigung zu überprüfen. 'Dies würde zu einem Freibrief für Rundfunkräte und Staatskanzleien als Aufsicht führen', sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff laut einer Mitteilung. Die ARD wollte die mündliche Verhandlung am Freitag 'aus Respekt vor dem Gericht' nicht kommentieren.
Beim Medienforum NRW im Juni hatte sich ein Kompromiss angedeutet. Wenn die 'Tagesschau'-App sich mehr auf Videos konzentriere und ARD und ZDF ihre Bewegtbilder auch den Zeitungsverlagen zur Verfügung stellten, könne das den Konflikt lösen, hatte Christian Nienhaus, Geschäftsführer der Funke Mediengruppe und Vorsitzender der NRW-Zeitungsverleger, gesagt./jyr/DP/jha