BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Rund fünf Jahre nach der Übernahmeschlacht zwischen Porsche und VW droht der Klagemarathon um milliardenschwere Schadenersatzforderungen einen weiteren Schauplatz zu bekommen. Das Landgericht Braunschweig entscheidet am 19. Juni, ob ein Verfahren um fast zwei Milliarden Euro Schadenersatz gegen die Porsche-Holding PSE an ein Spezialgericht mit Kartellrechtsschwerpunkt überwiesen werden muss. Das teilte das Braunschweiger Landgericht am Mittwoch mit.
Die PSE wehrt sich vehement gegen den Ortswechsel. 'Für uns ist entscheidend, dass der Fall behandelt und entschieden wird und nicht weiter durch die Republik irrt', sagte Porsche-Jurist Markus Meier. Die Kläger, die Kanzlei Broich, beantragten Frankfurt am Main. Aber auch das Landgericht Hannover wäre denkbar, wie das Landgericht Braunschweig erläuterte.
Sollte der Fall überweisen werden, wäre die Prozesswelle zweigeteilt: Zwei Fälle mit Klagesummen von insgesamt gut zwei Milliarden Euro blieben in Braunschweig (5 O 3086/11 und 5 O 2077/11). Über den Fortgang dieser Fälle sollte noch Mittwochmittag entschieden werden. Der Fall drei (5 O 552/12) mit seinen knapp zwei Milliarden Euro Forderung würde dagegen abgegeben werden - mit abermals neuem Zeitverzug für das juristische Tauziehen. Die Wendung hängt an den unterschiedlichen Prozesstaktiken der drei Fälle.
Für Porsche rückt damit ein Ende des juristischen Tauziehens um den spektakulär gescheiterten Griff nach der Macht bei VW abermals in die Ferne. Der mögliche Gerichtswechsel bedeutet neue Verzögerungen im Ringen um die Altlasten, die die Porsche-Dachgesellschaft PSE nun schon seit Jahren herumschleppt. Während die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorfälle ehemalige Porsche-Manager trifft und die PSE dabei nicht direkt prozessbeteiligt ist, sind es vor allem die in Braunschweig und den USA anhängigen Investorenforderungen, die die PSE als Risiko nicht abschütteln kann. Und in Braunschweig sind für diesen Herbst schon Termine für weitere Investorenklagen anberaumt./loh/DP/kja
Die PSE wehrt sich vehement gegen den Ortswechsel. 'Für uns ist entscheidend, dass der Fall behandelt und entschieden wird und nicht weiter durch die Republik irrt', sagte Porsche-Jurist Markus Meier. Die Kläger, die Kanzlei Broich, beantragten Frankfurt am Main. Aber auch das Landgericht Hannover wäre denkbar, wie das Landgericht Braunschweig erläuterte.
Sollte der Fall überweisen werden, wäre die Prozesswelle zweigeteilt: Zwei Fälle mit Klagesummen von insgesamt gut zwei Milliarden Euro blieben in Braunschweig (5 O 3086/11 und 5 O 2077/11). Über den Fortgang dieser Fälle sollte noch Mittwochmittag entschieden werden. Der Fall drei (5 O 552/12) mit seinen knapp zwei Milliarden Euro Forderung würde dagegen abgegeben werden - mit abermals neuem Zeitverzug für das juristische Tauziehen. Die Wendung hängt an den unterschiedlichen Prozesstaktiken der drei Fälle.
Für Porsche rückt damit ein Ende des juristischen Tauziehens um den spektakulär gescheiterten Griff nach der Macht bei VW abermals in die Ferne. Der mögliche Gerichtswechsel bedeutet neue Verzögerungen im Ringen um die Altlasten, die die Porsche-Dachgesellschaft PSE nun schon seit Jahren herumschleppt. Während die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorfälle ehemalige Porsche-Manager trifft und die PSE dabei nicht direkt prozessbeteiligt ist, sind es vor allem die in Braunschweig und den USA anhängigen Investorenforderungen, die die PSE als Risiko nicht abschütteln kann. Und in Braunschweig sind für diesen Herbst schon Termine für weitere Investorenklagen anberaumt./loh/DP/kja