DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die rückwirkende Befreiung der großen industriellen Stromverbraucher von den Netzkosten trotz massiver Bedenken vorerst nicht gestoppt. Das Gericht wies am Mittwoch im Eilverfahren die Beschwerden zweier Netzbetreiber zurück. Die Betreiber hatten argumentiert, die rückwirkende Befreiung stelle sie vor das Problem, rückwirkend in ihren Bilanzen Verluste ausweisen zu müssen. Das Gericht hatte kritisiert, dass die schwarz-gelbe Regierungskoalition die Befreiung per Verordnung geregelt habe. Es hätte eines Gesetzes bedurft. Das Hauptverfahren soll in einigen Monaten entschieden werden./fc/DP/kja