BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Schadensersatzforderungen von drei Investitionsgesellschaften gegen die Porsche-Dachgesellschaft in Höhe von vier Milliarden Euro werden am 17. April vor dem Braunschweiger Landgericht verhandelt. Zeugen seien nicht geladen, teilte das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mit. In einem der drei Verfahren richten sich die Vorwürfe zum Teil auch gegen die Volkswagen AG. Hintergrund ist die Übernahmeschlacht gegen Volkswagen 2008/2009 und die damit verbundene Informationspolitik. Die Anleger fühlen sich rückblickend um ihr Geld gebracht. Im Oktober sollen drei weitere Klagen verhandelt werden.
Wie in Zivilprozessen üblich, hat das Gericht zunächst eine Güteverhandlung angesetzt. Sollten sich die Parteien nicht einigen, schließt sich unmittelbar die mündliche Verhandlung an. Dann müssen die Richter vor allem zwei Pressemitteilungen aus dem Jahr 2008 unter die Lupe nehmen. In der einen hatte die beklagte Porsche Automobil Holding SE im März 2008 dementiert, 75 Prozent der VW-Stammaktien übernehmen zu wollen. Am 26. Oktober 2008 teilte die Holding dann mit, doch die 75 Prozent anzustreben. Letztendlich wurde dann allerdings Porsche von Volkswagen übernommen.
Die Kläger sehen die Mitteilungen als inhaltlich falsch, zumindest als irreführend an. Veranlasst durch diese Mitteilungen hätten sie an der Börse verlustbringende Finanztransaktionen vorgenommen.
Die Porsche Automobil Holding SE bestreitet den Vorwurf der Marktmanipulation. Zudem bestehe zwischen den Pressemitteilungen und den behaupteten Transaktionen kein ursächlicher Zusammenhang. Die Schadensberechnungen seien nicht schlüssig.
Die in einem der Verfahren ebenfalls beklagte Volkswagen AG verweist darauf, dass sie keine Kenntnis von den Übernahmeabsichten gehabt habe. Daher sei ihr nicht der Vorwurf zu machen, dass sie die Übernahmeabsicht als sogenannte Insiderinformation nicht veröffentlicht habe. Im September hatte das Landgericht bereits eine ähnliche Klage abgewiesen./poe/DP/jsl
Wie in Zivilprozessen üblich, hat das Gericht zunächst eine Güteverhandlung angesetzt. Sollten sich die Parteien nicht einigen, schließt sich unmittelbar die mündliche Verhandlung an. Dann müssen die Richter vor allem zwei Pressemitteilungen aus dem Jahr 2008 unter die Lupe nehmen. In der einen hatte die beklagte Porsche Automobil Holding SE im März 2008 dementiert, 75 Prozent der VW-Stammaktien übernehmen zu wollen. Am 26. Oktober 2008 teilte die Holding dann mit, doch die 75 Prozent anzustreben. Letztendlich wurde dann allerdings Porsche von Volkswagen übernommen.
Die Kläger sehen die Mitteilungen als inhaltlich falsch, zumindest als irreführend an. Veranlasst durch diese Mitteilungen hätten sie an der Börse verlustbringende Finanztransaktionen vorgenommen.
Die Porsche Automobil Holding SE bestreitet den Vorwurf der Marktmanipulation. Zudem bestehe zwischen den Pressemitteilungen und den behaupteten Transaktionen kein ursächlicher Zusammenhang. Die Schadensberechnungen seien nicht schlüssig.
Die in einem der Verfahren ebenfalls beklagte Volkswagen AG verweist darauf, dass sie keine Kenntnis von den Übernahmeabsichten gehabt habe. Daher sei ihr nicht der Vorwurf zu machen, dass sie die Übernahmeabsicht als sogenannte Insiderinformation nicht veröffentlicht habe. Im September hatte das Landgericht bereits eine ähnliche Klage abgewiesen./poe/DP/jsl