Dr. Greger & Collegen: MIFA-Anleihegläubiger sollen auf 15 bis 20 Millionen EUR verzichten - Anleihegläubiger müssen nun aktiv werden!
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Dr. Greger & Collegen: MIFA-Anleihegläubiger sollen auf 15 bis 20
Millionen EUR verzichten - Anleihegläubiger müssen nun aktiv werden!
20.05.2014 / 18:10
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München, 20.05.2014. Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG hat heute
bekannt gegeben, dass sich eine Tochtergesellschaft des indischen
Unternehmens HERO mittels einer sog. Investmentvereinbarung verpflichtet
hat, bis zu 15 Millionen EUR in Form von Eigenkapital in die MIFA zu
investieren. Diese eigentlich positive Nachricht wird den Anleihegläubigern
jedoch viel Geld kosten: diese Investmentvereinbarung steht nämlich unter
der aufschiebenden Bedingung, dass die Anleihegläubiger auf 15 bis 20 Mio.
EUR ihrer Gelder verzichten! In den nächsten Wochen soll daher eine
Anleihegläubigerversammlung stattfinden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan
Greger rät allen betroffenen Anleihegläubigern, sich zu organisieren und
gemeinsam zur Wehr zu setzen.
"Die Forderung des Unternehmens nach einem Verzicht der Anleihegläubiger
auf 15 bis 20 Mio. EUR ist exorbitant, insbesondere wenn man bedenkt, dass
die Anleihe selbst "nur" ein Nominalvolumen von ca. 25 Mio. EUR hat. Dies
bedeutet, dass die Anleihegläubiger auf bis zu 80% ihrer
Nominal-Forderungen verzichten sollen", erklärt der Anlagerechtler Dr.
Stephan Greger. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum die fragwürdige
Bilanzierungstechnik des Unternehmens, welche zu erheblichen Fehlberechnung
geführt hat, nunmehr zu Lasten der Anleihegläubiger gehen soll. Hier
besteht erheblicher Aufklärungsbedarf von Seiten des Unternehmens! ",
fordert Dr. Greger.
Erforderlich wurde die indische Finanzspritze, weil das Unternehmen in den
letzten Jahresabschlüssen falsche Bewertungen einzelner Rechnungsposten
vorgenommen hatte und so nach aktuellen Berechnungen die kumulierte
Bestandsdifferenz von 19 Mio. EUR einen Bilanzverlust von ca. 28 Mio. EUR
zum 31.12.2013 ergeben wird
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft
"Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik
"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen
bereits zahlreiche Anleihegläubiger vertritt, rät den Betroffenen zur
Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um
keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren.
Anleihegläubiger der MIFA-AG können sich kostenlos auf der eigens
eingerichteten Seite www.mifa-geschädigt.de mit ihren Kontaktdaten
registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie aktuelle Informationen
über das weitere Verfahren. Gerne vertreten wir Sie auch auf einer
einzuberufenden Anleihegläubigerversammlung der MIFA-AG. Bitte besuchen Sie
für weitere Informationen auch unsere Homepage www.dr-greger.de
Kontakt:
Kanzlei Dr. Greger & Collegen
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Web: www.dr-greger.de
Ende der Finanznachricht
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