KÖLN (dpa-AFX) - Die Lufthansa hat einen Prozess um ihr Bonusmeilensystem gewonnen. Das Oberlandesgericht Köln wies am Dienstag die Klage eines Vielfliegers ab, dessen Meilenkonto abgewertet worden war. Gleichzeitig ließ das Gericht Revision zum Bundesgerichtshof zu. Der Vielflieger Tobias Eggendorfer sagte der Nachrichtenagentur dpa, er werde 'aller Voraussicht nach' tatsächlich vor die höchste Instanz ziehen.
Eggendorfer sammelt Bonusmeilen, um sie als Rabatt für neue Flüge einzulösen. Anfang 2011 hatte die Lufthansa die Bedingungen dafür verändert, wodurch Eggendorfer 15 bis 20 Prozent mehr Bonusmeilen für Business- und First-Class-Flüge einlösen muss als vorher. Dieses Vorgehen hält der Professor für rechtswidrig, weshalb er die Lufthansa verklagt hat. In erster Instanz setzte er sich vor dem Landgericht Köln durch, doch das Oberlandesgericht vertrat nun im Berufungsverfahren eine andere Ansicht.
Demnach darf man Eggendorfers Fall nicht isoliert betrachten, da er mit ungefähr 900.000 angesammelten Bonusmeilen ein ausgesprochener Vielflieger sei. Nach Meinung des Gerichts muss man sich ansehen, was die Umstellung für den durchschnittlichen Kunden bedeutet. Und da stelle sich die Sache so dar, dass der eine Kunde Nachteile habe, der andere Vorteile. Dass die Umstellung schon einen Monat nach der ersten Ankündigung in Kraft trat, hält das Oberlandesgericht nicht für problematisch. Das Landgericht hingegen hatte eine Vorlaufzeit von vier Monaten für nötig erachtet./cd/DP/stw
Eggendorfer sammelt Bonusmeilen, um sie als Rabatt für neue Flüge einzulösen. Anfang 2011 hatte die Lufthansa die Bedingungen dafür verändert, wodurch Eggendorfer 15 bis 20 Prozent mehr Bonusmeilen für Business- und First-Class-Flüge einlösen muss als vorher. Dieses Vorgehen hält der Professor für rechtswidrig, weshalb er die Lufthansa verklagt hat. In erster Instanz setzte er sich vor dem Landgericht Köln durch, doch das Oberlandesgericht vertrat nun im Berufungsverfahren eine andere Ansicht.
Demnach darf man Eggendorfers Fall nicht isoliert betrachten, da er mit ungefähr 900.000 angesammelten Bonusmeilen ein ausgesprochener Vielflieger sei. Nach Meinung des Gerichts muss man sich ansehen, was die Umstellung für den durchschnittlichen Kunden bedeutet. Und da stelle sich die Sache so dar, dass der eine Kunde Nachteile habe, der andere Vorteile. Dass die Umstellung schon einen Monat nach der ersten Ankündigung in Kraft trat, hält das Oberlandesgericht nicht für problematisch. Das Landgericht hingegen hatte eine Vorlaufzeit von vier Monaten für nötig erachtet./cd/DP/stw