Berlin, 10. Dez (Reuters) - Der Streit um die sogenannte "Südumfliegung" des Frankfurter Flughafens geht vor Gericht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies die Auseinandersetzung über die Festlegung von Flugrouten am Donnerstag zurück an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Dieser hatte die "Südumfliegung" 2013 für rechtswidrig erklärt. Die Leipziger Richter urteilten, dass die Flugroute nur dann rechtswidrig sei, wenn sich eine andere Strecke für den Betrieb aufdränge. Ob es eine solche Route gibt, muss nun das Kasseler Gericht prüfen.
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) sieht sich in ihrer Position bestätigt und begrüßte, dass die umstrittene Strecke nun zunächst weiter genutzt werden könne. Die Flugsicherung arbeite auch künftig an Maßnahmen, um die Lärmsituation für die Bürger im Umfeld des Flughafens Frankfurt zu verbessern, sagte DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle. Der Flughafen-Betreiber Fraport reagierte ebenfalls positiv. "Wir sehen unsere Rechtsaufassung bestätigt, wonach das vorinstanzliche Urteil nicht rechtsfehlerfrei ist", sagte ein Konzernsprecher. Ein Bündnis von Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau kritisierte hingegen, das Leipziger Gericht "drückt sich vor einem klaren Urteil".