BAUTZEN/LEIPZIG (dpa-AFX) - Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat Sonntagsarbeit bei Amazon (XETRA:AMZn) (NASDAQ:AMZN) in Leipzig am dritten und vierten Advent untersagt. Die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Sonntagsarbeit am 13. und 20. Dezember läge nicht vor, teilte das OVG am Freitag mit. Damit setzte sich die Gewerkschaft Verdi mit ihrem Widerspruch durch. Die Landesdirektion Sachsen hatte die Sonntagsarbeit bewilligt. Vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz war die Gewerkschaft noch gescheitert. Das OVG beschloss nun aber, dass die Beschäftigung von bis 3000 Arbeitnehmern an den Adventssonntagen unrechtmäßig wäre. (Az.