PROKON - Zahlungsunfähig und überschuldet - Anleger müssen aktiv
werden (VIDEO)
Jena (ots) -
Am Tag der Arbeit, also am 1. Mai 2014, hat das Amtsgericht
Itzehoe das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON
Regenerative Energien GmbH eröffnet (Az: 28 IE 11/14 P). Dabei wurde
nicht nur die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens, sondern auch
dessen Überschuldung festgestellt. Die früheren Aussagen des
PROKON-Gründers Carsten Rodbertus sind damit widerlegt, stellt
Rechtsanwalt Florian Nolte von PWB Rechtsanwälte (Jena) fest. Für die
Anleger ist das ein harter Schlag, denn das Gericht erachtet die
Möglichkeit der Fortführung des Unternehmens als nicht
wahrscheinlich.
Vor den Bettelbriefen von Rodbertus, und der Schuldzuweisung für
eine Insolvenz an die Anleger Anfang 2014, wurde stets auf die
gesunde Geschäftstätigkeit der PROKON hingewiesen. Die Ansprüche der
Genussrechtsinhaber seien sicher, ob zu 92 % oder darüber hinaus, sei
nur eine Frage des Bilanzrechts. Nun ist es aber amtlich: PROKON ist
insolvent. Es sind noch 19 Mio. Euro an Geldmitteln vorhanden, denen
aber 391 Mio. Euro fällige Forderungen gegenüberstehen. Damit besteht
eine Liquiditätsunterdeckung von 95 %. Die anstehenden Auszahlungen
aus gekündigten Genussrechten sind - entgegen der Auffassung der
PROKON - allerdings auch fällige Forderungen im Sinne des
Insolvenzrechts.
Hier waren die drei beauftragten Gutachter mit dem
Insolvenzverwalter Dr. Penzlin im Ergebnis einer Meinung. Trotz
vereinbarter Nachrangigkeit der Genussrechte, hat das
Insolvenzgericht die Rechte der scheidenden Anleger gewahrt. "Kurz
gesagt, hatte die PROKON in ihrem Prospekt den Fall von
Massenkündigungen nicht bedacht", erklärt Rechtsanwalt Nolte
(www.pwb-law.com). Nur hinsichtlich der Zinsen waren insoweit
entsprechende Regelungen vorhanden. Bemerkenswert sei vor allem, dass
das Gericht die Genussrechtsbedingungen hinsichtlich der
Nachrangigkeit und der Verlustzuweisung wegen Intransparenz für
unwirksam erklärt hat.
Bilanziell stehen einem Vermögen von ca. 1 Milliarde Euro
Forderungen von 1,5 Milliarden Euro gegenüber. Eine Überschuldung von
rund einer halben Milliarde Euro. Das Gericht sagt es sehr deutlich:
Ohne einen Schuldenschnitt, also mit Verzicht auf Seiten der
Genussrechtsinhaber, ist keine Fortführung des Geschäfts möglich.
Dies war aber gerade von Seiten der PROKON immer propagiert worden.
Das Unternehmen wäre wirtschaftlich gesund, stecke nur in einer
Liquiditätskrise. Nun muss der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan
erarbeiten, mit dem die Kernbereiche des Geschäfts saniert werden
können, um die vollständige Zerschlagung von PROKON noch zu
verhindern.
Die Aussage des Insolvenzverwalters, die Fortführung der
Kernbereiche von PROKON im Rahmen des Insolvenzverfahrens sei
gesichert, ist zumindest missverständlich. Die Aussage ist nämlich
nur bis zur Vorlage eines Insolvenzplanes gültig. Jetzt schlägt die
Stunde der etwa 75.000 Anleger.
Mit der Eröffnung der Insolvenz der PROKON Regenerative Energien
GmbH haben diese in der festgelegten Gläubigerversammlung am 22. Juli
2014 in der Messe Hamburg erstmalig ein Mitspracherecht. Sie können
mitbestimmen, wie und ob es mit der PROKON weitergehen soll.
Rechtsanwalt Nolte hierzu: Bei einer Weiterführung ist mit schnellen
Auszahlungen nicht zu rechnen. Die Anleger müssen sich bewusst sein,
dass sie die Wahl und eine Eigenverantwortung haben. Fortführung der
gesunden Geschäftsbereiche mit dem vollen unternehmerischen Risiko
oder Liquidierung mit dem Risiko eines geringen Erlöses. Beides ist
mit Unwägbarkeiten und mit Zugeständnissen, sprich Verlusten
verbunden.
Alle Gläubiger des Unternehmens können ihre Forderungen bis zum
15. September 2014 beim Insolvenzverwalter anmelden. Wie viel Geld
die Anleger am Ende zurückbekommen, ist offen. Warten müssen sie
ohnehin. Insolvenzverwalter Penzlin hat bereits auf das Jahr 2015
verwiesen. Wichtig ist, dass die bislang noch zurückhaltenden Anleger
ihre Chance auf Mitbestimmung nutzen müssen, um ihre eigenen
Interessen zu wahren. Sie sollten sich hierbei professioneller Hilfe
bedienen, die gesetzlich ausschließlich den Rechtsanwälten zugewiesen
ist. Nur diese können eine unabhängige Beratung gewährleisten,
losgelöst von interessensgesteuerter Beeinflussung.
Rechtsanwalt Nolte wird die PROKON-Anlegerinteressen bei PWB
Rechtsanwälte bündeln und gemeinsam vertreten, insbesondere auf der
Gläubigerversammlung am 22. Juni 2014 in Hamburg.
Sehen Sie ein Videostatement von Rechtsanwalt Florian Nolte auf
der Homepage der Kanzlei unter www.pwb-law.com
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