Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Gericht billigt Streik - Lokführer weiter im Ausstand

Veröffentlicht am 07.11.2014, 10:17
Aktualisiert 07.11.2014, 10:18
ROUNDUP: Gericht billigt Streik - Lokführer weiter im Ausstand

n FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Millionen Bahnreisende müssen sich wegen des Lokführerstreiks auch am (heutigen) Freitag auf ein schmales Zugangebot einstellen. Die Bahn fährt am zweiten Tag des Ausstands im Personenverkehr wie am Vortag nach Ersatzfahrplänen.

Am Donnerstag waren rund ein Drittel der Personenzüge und die Hälfte der Güterzüge im Einsatz. Das soll in etwa auch am Freitag so sein. Im Fernverkehr sollen am Freitag 256 Züge rollen, unter normalen Umständen wären es 878, wie eine Bahn-Sprecherin sagte. Tags zuvor seien die Fern- und Regionalzüge oft nicht ausgelastet gewesen, weil offensichtlich viele Reisende auf andere Verkehrsmittel umgestiegen waren.

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat ihre Mitglieder bis zum frühen Montagmorgen zum Streik aufgerufen. Der Bahn-Konzern hatte am Donnerstag vergeblich versucht, die Arbeitsniederlegung verbieten zu lassen. Das Frankfurter Arbeitsgericht lehnte aber einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab.

Laut Gerichtsurteil verstößt der Arbeitskampf nicht gegen die Friedenspflicht und ist auch verhältnismäßig. Die Forderungen der GDL seien nicht widerrechtlich. Auch die Feierlichkeiten zum 9. November in Berlin seien durch den Streik nicht gefährdet. In einer Berufungsverhandlung am Freitag will die Bahn ihre Haltung dennoch durchsetzen. Das Landesarbeitsgericht Hessen wird voraussichtlich am Vormittag zusammentreten.

Dem Urteil waren stundenlange Verhandlungen über einen Vergleichsvorschlag der Arbeitsrichterin Ursula Schmidt vorausgegangen. Der Vergleich scheiterte letztlich daran, dass die GDL bereits in den Schlichtungsplan hineinschreiben wollte, dass es bei der Bahn verschiedene konkurrierende Tarifverträge geben könne. Das lehnte Bahn-Anwalt Thomas Ubber ab. "Wir können keine Ergebnisse der Tarifverhandlungen hier vor Gericht vorwegnehmen", sagte er.

Zudem bedaure man, dass die GDL den Vorschlag abgelehnt habe, der eine Streikpause bis 17. November vorgesehen hätte. In dieser Zeit hätten GDL, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und Deutsche Bahn Gelegenheit gehabt, inhaltliche Verhandlungen vorzubereiten.

Die Lokführergewerkschaft will im Tarifkonflikt mit der Bahn den Druck erhöhen. Sie fordert für die Beschäftigten mehr Geld sowie eine kürzere Arbeitszeit und will neben den Lokführern vor allem auch das übrige Zugpersonal in Verhandlungen vertreten, für das bislang die EVG zuständig ist. Die Bahn will konkurrierende Tarifverträge einzelner Berufsgruppen verhindern.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder signalisierte dafür Verständnis. Bei einem derart großen Unternehmen seien unterschiedliche Verträge für eine Gruppe von Beschäftigten kaum zu handhaben, betonte er in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag). Der CDU-Politiker sieht die Streikfront bei der Lokführer-Gewerkschaft bröckeln: "Mehr und mehr Lokführer merken doch, dass sie für einen Machtkampf missbraucht werden, in dem es längst nicht mehr um ihre Interessen geht."

Kauder warnte davor, wegen des Streiks in Deutschland "eine Krise herbeizureden". Die Streiktage seien nach wie vor verhältnismäßig gering. Die Gewerkschaften gingen meist verantwortungsvoll mit dem Streikrecht um. "Nichts ist aus den Fugen geraten, aber ärgerlich ist es schon", sagte er.tb

nn

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.