APA ots news: FMA veröffentlicht 'Mindeststandards für die Information von Bausparern und die Werbung der Bausparkassen'
Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA
hat heute 'Mindeststandards für die Information von Bausparern und
die Werbung der Bausparkassen' (FMA-MS-BSPK) veröffentlicht. Diese
gliedern sich in zwei Teile: 'Information von Interessenten am
Abschluss eines Bausparvertrages' sowie 'Information von bestehenden
Bausparern'. Demensprechend sollen die FMA-MS-BSPK einerseits vor
allem eine transparente Darstellung der verschiedenen Tarife und
Gebühren der Bausparverträge gewährleisten, um diese für die
Interessenten besser vergleichbar zu machen. Andererseits legen sie
fest, welche Informationen bestehenden Bausparern zumindest einmal
jährlich zur Verfügung zu stellen sind. Die FMA-MS-BSPK sind im
Wesentlichen ab 30. April 2012 zu beachten.
'Eine transparente Darstellung der Tarife und Gebühren von
Bausparverträgen ist wesentlich, um den Verbrauchern einen Vergleich
der verschiedenen Produkte zu ermöglichen', so der Vorstand der FMA,
Mag. Helmut Ettl, und sein Kollege Dr. Kurt Pribil ergänzt: 'Der
Erlass dieser Mindeststandards stellt somit einen weiteren Schritt in
der Transparenz-Offensive der FMA dar'.
Interessierte Verbraucher sollen vor Vertragsabschluss in
übersichtlicher Form über die aktuellen Tarife und deren
Unterschiede, Zinsen und Gebühren informiert werden. Weiters haben
die Bausparkassen Interessenten die Konsequenzen einer vorzeitigen
Vertragskündigung offenzulegen. Im Hinblick auf die Werbung der
Bausparkassen hält die FMA fest, dass diese für den durchschnittlich
informierten Verbraucher klar, verständlich und nicht irreführend
gestaltet sein soll. Bei einer Änderung der Allgemeinen Bedingungen
für das Bauspargeschäft haben die Bausparkassen eine umgehende
Anpassung der Werbeunterlagen sicherzustellen.
Personen mit bestehenden Bausparverträgen sollen zumindest
jährlich eine Kontomitteilung zugesandt bekommen. Diese sollte unter
anderem das Anfangsguthaben, die Höhe der Ein- und gegebenenfalls
Auszahlungen, der staatlichen Prämie, der Zinsen und der Gebühren,
das Guthaben, die Vertragssumme und die Kontaktdaten von Bausparkasse
und Bausparer beinhalten. Außerdem empfiehlt die FMA den
Bausparkassen, Bausparer rechtzeitig vor Ablauf der
Mindestbindungsfrist über die notwendigen Schritte zur Auszahlung des
Bausparguthabens oder die Darlehensvergabe zu informieren.
Gegenwärtig besitzen rund 5,6 Millionen Menschen in Österreich
einen Bausparvertrag (rund 5,2 Millionen Anspar- und rund 366.000
Darlehensverträge). Da Bauspareinlagen zu den sicherungspflichtigen
Einlagen im Sinne des § 93 Abs. 2 BWG zählen, stellen sie eine
sichere und risikoarme Veranlagungsform dar. Die vier in Österreich
konzessionierten Bausparkassen haben 2009 und 2010 jeweils knapp eine
Million neuer Ansparverträge abgeschlossen, im Geschäftsjahr 2011
waren es rund 980.000 neue Verträge.
Sie finden die FMA-MS-BSPK auf der FMA-Website unter
http://www.ots.at/redirect/fma4
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0120 2012-03-20/11:07
Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA
hat heute 'Mindeststandards für die Information von Bausparern und
die Werbung der Bausparkassen' (FMA-MS-BSPK) veröffentlicht. Diese
gliedern sich in zwei Teile: 'Information von Interessenten am
Abschluss eines Bausparvertrages' sowie 'Information von bestehenden
Bausparern'. Demensprechend sollen die FMA-MS-BSPK einerseits vor
allem eine transparente Darstellung der verschiedenen Tarife und
Gebühren der Bausparverträge gewährleisten, um diese für die
Interessenten besser vergleichbar zu machen. Andererseits legen sie
fest, welche Informationen bestehenden Bausparern zumindest einmal
jährlich zur Verfügung zu stellen sind. Die FMA-MS-BSPK sind im
Wesentlichen ab 30. April 2012 zu beachten.
'Eine transparente Darstellung der Tarife und Gebühren von
Bausparverträgen ist wesentlich, um den Verbrauchern einen Vergleich
der verschiedenen Produkte zu ermöglichen', so der Vorstand der FMA,
Mag. Helmut Ettl, und sein Kollege Dr. Kurt Pribil ergänzt: 'Der
Erlass dieser Mindeststandards stellt somit einen weiteren Schritt in
der Transparenz-Offensive der FMA dar'.
Interessierte Verbraucher sollen vor Vertragsabschluss in
übersichtlicher Form über die aktuellen Tarife und deren
Unterschiede, Zinsen und Gebühren informiert werden. Weiters haben
die Bausparkassen Interessenten die Konsequenzen einer vorzeitigen
Vertragskündigung offenzulegen. Im Hinblick auf die Werbung der
Bausparkassen hält die FMA fest, dass diese für den durchschnittlich
informierten Verbraucher klar, verständlich und nicht irreführend
gestaltet sein soll. Bei einer Änderung der Allgemeinen Bedingungen
für das Bauspargeschäft haben die Bausparkassen eine umgehende
Anpassung der Werbeunterlagen sicherzustellen.
Personen mit bestehenden Bausparverträgen sollen zumindest
jährlich eine Kontomitteilung zugesandt bekommen. Diese sollte unter
anderem das Anfangsguthaben, die Höhe der Ein- und gegebenenfalls
Auszahlungen, der staatlichen Prämie, der Zinsen und der Gebühren,
das Guthaben, die Vertragssumme und die Kontaktdaten von Bausparkasse
und Bausparer beinhalten. Außerdem empfiehlt die FMA den
Bausparkassen, Bausparer rechtzeitig vor Ablauf der
Mindestbindungsfrist über die notwendigen Schritte zur Auszahlung des
Bausparguthabens oder die Darlehensvergabe zu informieren.
Gegenwärtig besitzen rund 5,6 Millionen Menschen in Österreich
einen Bausparvertrag (rund 5,2 Millionen Anspar- und rund 366.000
Darlehensverträge). Da Bauspareinlagen zu den sicherungspflichtigen
Einlagen im Sinne des § 93 Abs. 2 BWG zählen, stellen sie eine
sichere und risikoarme Veranlagungsform dar. Die vier in Österreich
konzessionierten Bausparkassen haben 2009 und 2010 jeweils knapp eine
Million neuer Ansparverträge abgeschlossen, im Geschäftsjahr 2011
waren es rund 980.000 neue Verträge.
Sie finden die FMA-MS-BSPK auf der FMA-Website unter
http://www.ots.at/redirect/fma4
Rückfragehinweis:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
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OTS0120 2012-03-20/11:07