BAD NEUSTADT (dpa-AFX) - Der Kampf um den Einfluss des Großaktionärs Asklepios beim fränkischen Klinikbetreiber Rhön-Klinikum hat eine überraschende Wende genommen. Das Bundeskartellamt untersagte dem Hamburger Klinikbetreiber die geplante Aufstockung seines Anteils auf 10,1 Prozent, wie Rhön und das Bundeskartellamt am Dienstag mitteilten. Asklepios-Eigner Bernard Broermann war im Vorjahr mit fünf Prozent bei Rhön-Klinikum eingestiegen und hatte damit die gut drei Milliarden Euro schwere Übernahme der Klinikkette durch den Medizin- und Krankenhauskonzern Fresenius SE torpediert.
Das Kartellamt hatte Asklepios noch im März unter Auflagen erlaubt, den Rhön-Anteil auf die noch gültige, aber umstrittene Sperrminorität von 10,1 Prozent aufzustocken. Damit hätte Asklepios eine Übernahme von Rhön durch einen anderen Wettbewerber blockieren können. Bedingung für eine Aufstockung war aber, dass die Hamburger im Raum Goslar die Harzklinik sowie ein medizinisches Versorgungszentrum verkaufen. Denn auf dem dortigen Krankenhausmarkt verfügt Asklepios mit einem Anteil von mehr als 60 Prozent über eine marktbeherrschende Stellung.
Asklepios habe nun mitgeteilt, die Kliniken in Goslar nicht mehr veräußern zu wollen. Damit sei das ursprünglich angemeldete Vorhaben untersagt, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes am Dienstag. 'Dies ist das erste Mal in unserer Fallpraxis, dass die Beteiligten ihr eigenes Angebot zur Beseitigung wettbewerblicher Probleme schließlich doch nicht umsetzen wollen und deshalb aus einer Freigabe unter aufschiebender Bedingung eine Untersagung wird.' Rhön-Klinikum-Chef Martin Siebert begrüßte die Entscheidung: 'Das erhöht die Rechtssicherheit und verbessert unsere strategische Entwicklungsperspektiven erheblich.'
Der Streit um den Einfluss bei den Franken beschäftigt jedoch weiterhin die Gerichte: Beim Landgericht Nürnberg-Fürth sind vier Anfechtungsklagen gegen den umstrittenen Beschluss der Rhön-Hauptversammlung anhängig. Mit einer schnellen Entscheidung wird nicht gerechnet. In dem Verfahren geht es um die noch nicht rechtskräftige Veränderung der Sperrminorität bei Rhön von 10 Prozent plus eine Aktie auf die üblichen 25 Prozent plus eine Aktie, die auf der Hauptversammlung am 12. Juni 2013 beschlossen wurde. Damit soll eine Übernahme erleichtert werden, für die sich zuletzt der Dax-Konzern Fresenius aus Bad Homburg interessiert hatte.
Bei der fraglichen Abstimmung war ein Beauftragter des Rhön-Großaktionärs B. Braun Holding aus formalen Gründen ausgeschlossen worden. Mit seinen Stimmen wäre die Änderung nicht angenommen worden. Neben der B. Braun-Holding hat auch Asklepios Klage eingereicht./ep/stb/stk
Das Kartellamt hatte Asklepios noch im März unter Auflagen erlaubt, den Rhön-Anteil auf die noch gültige, aber umstrittene Sperrminorität von 10,1 Prozent aufzustocken. Damit hätte Asklepios eine Übernahme von Rhön durch einen anderen Wettbewerber blockieren können. Bedingung für eine Aufstockung war aber, dass die Hamburger im Raum Goslar die Harzklinik sowie ein medizinisches Versorgungszentrum verkaufen. Denn auf dem dortigen Krankenhausmarkt verfügt Asklepios mit einem Anteil von mehr als 60 Prozent über eine marktbeherrschende Stellung.
Asklepios habe nun mitgeteilt, die Kliniken in Goslar nicht mehr veräußern zu wollen. Damit sei das ursprünglich angemeldete Vorhaben untersagt, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes am Dienstag. 'Dies ist das erste Mal in unserer Fallpraxis, dass die Beteiligten ihr eigenes Angebot zur Beseitigung wettbewerblicher Probleme schließlich doch nicht umsetzen wollen und deshalb aus einer Freigabe unter aufschiebender Bedingung eine Untersagung wird.' Rhön-Klinikum-Chef Martin Siebert begrüßte die Entscheidung: 'Das erhöht die Rechtssicherheit und verbessert unsere strategische Entwicklungsperspektiven erheblich.'
Der Streit um den Einfluss bei den Franken beschäftigt jedoch weiterhin die Gerichte: Beim Landgericht Nürnberg-Fürth sind vier Anfechtungsklagen gegen den umstrittenen Beschluss der Rhön-Hauptversammlung anhängig. Mit einer schnellen Entscheidung wird nicht gerechnet. In dem Verfahren geht es um die noch nicht rechtskräftige Veränderung der Sperrminorität bei Rhön von 10 Prozent plus eine Aktie auf die üblichen 25 Prozent plus eine Aktie, die auf der Hauptversammlung am 12. Juni 2013 beschlossen wurde. Damit soll eine Übernahme erleichtert werden, für die sich zuletzt der Dax
Bei der fraglichen Abstimmung war ein Beauftragter des Rhön-Großaktionärs B. Braun Holding aus formalen Gründen ausgeschlossen worden. Mit seinen Stimmen wäre die Änderung nicht angenommen worden. Neben der B. Braun-Holding hat auch Asklepios Klage eingereicht./ep/stb/stk