Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Frauenquote: Von der Leyen lässt nicht locker

Veröffentlicht am 06.01.2012, 17:34
Aktualisiert 06.01.2012, 17:36
BERLIN (dpa-AFX) - Im Streit über eine Frauenquote in den Führungsetagen der deutschen Wirtschaft lässt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nicht locker. Im 'Hamburger Abendblatt' (Freitag) forderte sie erneut eine gesetzliche Regelung und ging damit auf Konfrontationskurs zu ihrer Kabinettskollegin, Familienministerin Kristina Schröder (ebenfalls CDU), und zur FDP. Außerdem drohte von der Leyen mit Sanktionen: 'Wir wollen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Aber es muss klar sein, dass was passiert, wenn wieder nichts passiert.'

'Ich diskutiere jetzt ein Jahr darüber, dass Deutschland nicht mehr mit dieser Visitenkarte auftreten kann, dass in Großkonzernen quasi keine Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat sind', unterstrich die Arbeitsministerin. Im internationalen Vergleich stehe Deutschland schlechter da als Brasilien, 'auf Augenhöhe mit Indien'.

An der Frauenquote scheiden sich in der schwarz-gelben Koalition die Geister: Von der Leyen fordert eine für alle Großunternehmen verpflichtende Frauenquote von einheitlich 30 Prozent bis 2018. Die FDP will so wenig Festlegungen wie möglich. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt wie Familienministerin Schröder eine feste Frauenquote ab.

Mit Blick auf entsprechende Regelungen im Nachbarland Frankreich sagte von der Leyen: 'Nach verlorenen Jahren brauchen wir klare Ansagen für den Fall, dass wieder nichts passiert.' Explizit nannte sie das Beispiel Frankreichs: Dort gilt seit Anfang vergangenen Jahres folgende Regelung: 2014 müssen in Verwaltungs- und Aufsichtsräten mindestens 20 Prozent der Sitze von Frauen gehalten werden.

Die Gremien, in denen es bei Inkrafttreten des Gesetzes am 27. Januar 2011 keine Frau gab, mussten innerhalb der folgenden sechs Monate eine aufnehmen. Sechs Jahre später, also 2017, steigt die Mindestquote auf 40 Prozent. Wenn das Gesetz nicht respektiert wird, sind die Neu-Nominierungen ungültig. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Entscheidungen. Für den Fall, dass die 40-Prozent-Quote nicht erreicht wird, ist zudem ein finanzieller Sanktionsmechanismus vorgesehen. Es dürfen dann vorübergehend keine Sitzungsgelder mehr gezahlt werden.

In Deutschland hat es nach Ansicht von der Leyens der Mittelstand vorgemacht: 'Im hoch erfolgreichen deutschen Mittelstand sind bereits 30 Prozent der Führungspositionen von Frauen besetzt.' Das zeige, 'dass es nicht an den Frauen oder den fehlenden Qualifikationen liegt, sondern dass andere Gründe da sein müssen, dass die Türen in den deutschen Dax-Konzernen so verschlossen sind'./rad/aha/DP/she

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.