Die britische Gesetzeskommission drängt darauf, eine "eigene" Kategorie des persönlichen Eigentums zu schaffen, um die einzigartigen Merkmale von Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten festzuhalten und zu schützen.
Das Gremium gab dazu drei weitere Kernpunkte an, nachdem es von der britischen Regierung beauftragt wurde, eine sogenannte Common Law-Analyse durchzuführen. Dabei sollte untersucht werden, wie der Rechtsrahmen in England und Wales Kryptowährungen, NFTs und andere digitale Vermögenswerte mit einbinden kann.
Die wichtigste Empfehlung ist dabei wohl die Schaffung einer neuen und eigenständigen Kategorie von persönlichem Eigentum für digitale Vermögenswerte. Die Kommission hat bewusst auf eine klare Abgrenzung der vorgeschlagenen Kategorie verzichtet und betont, sie sei der Meinung, dass das britische Common Law herangezogen werden sollte, um zu bestimmen, welche digitalen Vermögenswerte unter diesen Korb fallen.