Die Ripple-Geschäftsführer Bradley Garlinghouse und Christian Larsen lehnen ab, dass die amerikanische Börsenaufsicht SEC im Rahmen der Ermittlungen gegen den Krypto-Zahlungsdienstleister Einsicht in die privaten Finanzunterlagen des Führungsduos bekommt.
Der hauptsächliche Vorwurf in dem Prozess ist, dass die firmeneigene Kryptowährung XRP einen unrechtmäßigen Wertpapierverkauf konstituiert. Allerdings hat die Aufsichtsbehörde jüngst ergänzt, dass sich Garlinghouse und Larsen damit privat bereichert und Anleger gezielt in die Irre geführt haben sollen.
Am 11. März haben die Anwälte der beiden Ripple-Geschäftsführer nun den Schutz von deren privaten Finanzunterlagen beantragt. Gleichsam wurde das Gericht dazu aufgefordert, die von der Behörde bei sechs Banken eingereichten Verfügungen zur Informationsoffenlegung für nichtig zu erklären.
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