Die Parlamentarier der Europäischen Union (EU) haben den Gesetzentwurf zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in erster Instanz verabschiedet und damit auf die nächste Stufe im Gesetzgebungsverfahren gehoben.
In einer Abstimmung vom 11. Mai einigten sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) entsprechend darauf, das Verbot der Gesichtserkennung im öffentlichen Raum und der Vorhersagenden Polizeiarbeit in das mit Spannung erwartete KI-Gesetz aufzunehmen.
Die Abgeordneten einigten sich ebenfalls darauf, neue Transparenzmaßnahmen für generative KI-Tools einzuführen. Die in der vorangegangenen Sitzung vorgeschlagenen Maßnahmen sehen vor, dass KI-Lösungen nach ihrem wahrgenommenen Risikoniveau klassifiziert werden müssen, das von gering bis unannehmbar reicht.