Der Wirtschaftsausschuss des französischen Senats hat vor kurzem eine Änderung einer schwebenden Gesetzgebung gebilligt, die es registrierten Krypto-Unternehmen erlaubt, Influencer für Werbe- und Promotionzwecke zu engagieren.
Laut einer von Bing erstellten Übersetzung des Änderungsantrags würde die neue Formulierung Unternehmen, die bei der französischen Finanzmarktaufsicht (AMF) registriert sind, erlauben, Influencer als Werbefiguren für ihre Produkte ins Boot zu holen:
„Der derzeitige Wortlaut ist spezifischer als die bestehenden Bestimmungen im Verbraucherschutzgesetz, da dies bisher die Möglichkeit ausschließt, dass bei der Finanzaufsichtsbehörde (AMF) registrierte Dienstleister für digitale Vermögenswerte (PSAN) Reichweite in den sozialen Medien für kommerzielle Zwecke nutzen dürfen. Daher führt diese Änderung diese Möglichkeit nun auch für PSAN ein, die bei der AMF lediglich registriert oder zugelassen sind.“In seiner ursprünglichen Fassung sah der Gesetzentwurf im Wesentlichen ein völliges Verbot von Influencer-Werbung für die französische Kryptobranche vor. Der bisherige Wortlaut beschränkte Influencer-Werbung auf diejenigen Krypto-Unternehmen, die von der AMF lizenziert sind, doch diese Hürde konnte bisher noch kein Krypto-Unternehmen überspringen.