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Krypto: 1250 Prozent Basel III Kapitalanforderung soll Systemrisiko senken

Veröffentlicht am 24.01.2023, 11:19
Aktualisiert 24.01.2023, 11:21

Investing.com – Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments wird im Laufe dieser Woche zusammenkommen, um über die ausstehenden Bestandteile des Basel III-Abkommens abzustimmen.

Dazu gehören auch die Kapitalanforderungen, welche Banken zu erfüllen haben, die ein Engagement in Kryptowährungen haben. Der Basler (ETR:BSLG) Ausschuss empfiehlt auf Krypto-Assets eine Kapitalanforderung in Höhe von 1250 Prozent zu erheben. Diese Hürde soll verhindern, dass sich Finanzinstitute zu sehr am Kryptomarkt engagieren und in Schieflage geraten, wenn der Markt für digitale Vermögenswerte zusammenbricht. Damit würde automatisch auch das zunehmende Systemrisiko, dass mit dem Wachstum des Kryptomarktes einhergeht, eingedämmt werden.

Dieses Gesetzgebungsverfahren ist unabhängig vom laufenden EU-Regulierungsansatz Markets in Crypto Assets (MiCA), dessen Abstimmung kürzlich wegen Übersetzungsverzögerungen bei dem 400-seitigen Dokument verschoben wurden.

Von Marco Oehrl

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