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OpenSea: Vorsicht beim NFT-Handel – treiben Insider ihr Unwesen?

Veröffentlicht am 15.09.2021, 16:43

Investing.com – Immer dann, wenn es um Geld geht, viel Geld, gibt es Menschen, welche die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen nutzen, um selbst ein Stück vom Kuchen abzubekommen.

Der NFT-Markt boomt seit einigen Wochen wie noch nie zuvor, was unter den in diesem Bereich arbeitenden Menschen zu verständlichen Begehrlichkeiten führt.

Jeder hat schon einmal vom Insiderhandel am Aktienmarkt gehört und träumt selbst heimlich davon, eine Information zu bekommen, die einem gegenüber dem Rest des Marktes einen Vorteil verschafft.

Was hier jedoch aufgrund der strengen Regulierung verboten ist, scheint am NFT-Markt keinen zu interessieren – zumindest bis heute nicht.

Die größte Plattform OpenSea musste offiziell bekannt geben, dass einer ihrer Angestellten wichtige Informationen nutzte, um sich selbst zu bereichern.

„Das ist unglaublich enttäuschend. Wir möchten klarstellen, dass dieses Verhalten nicht unsere Firmenpolitik repräsentiert. Wir nehmen diese Angelegenheit sehr ernst und führen eine sofortige und gründliche Untersuchung dieses Vorfalls durch. Auf diese Weise können wir uns ein umfassendes Bild von den Fakten machen und in Erfahrung bringen, welche weiteren Schritte wir unternehmen müssen.“

Aufgeflogen ist das Ganze über Twitter, wo Transaktionsdaten auftauchten. Diese scheinen zu belegen, dass der OpenSea Produktmanager selbst in NFT investierte. Er kaufte jedoch nicht wahllos, sondern ganz gezielt die NFTs, die in den kommenden Tagen auf der Homepage beworben werden sollten.

Aufgrund der fehlenden Regulierung war dieses Vorgehen gesetzlich nicht verboten, moralisch jedoch sehr fragwürdig. OpenSea kündigte in dem Zusammenhang an, dass neue Richtlinien eingeführt werden. Mitarbeitern soll es in Zukunft untersagt sein NFTs zu handeln. Mal abgesehen von der Regulierung, hätten wenigstens die Arbeitsverträge entsprechende Klauseln beinhalten müssen.

Somit dürfte der Insider rechtlich im Vorteil sein und das „verdiente“ Geld behalten dürfen. Ein Einzelfall oder nur die Spitze des Eisbergs?

Von Marco Oehrl

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