Richter Martin Glenn hat laut einem Gerichtsdokument vom 25. August abgelehnt, dass es eine spezielle Interessenvertretung der Investoren im Konkursfall von Celsius (NASDAQ:CELH) Network geben wird. Zudem lehnt es der Richter auch ab, darüber zu entscheiden, ob die firmeneigene Celsius-Kryptowährung ein Wertpapier ist oder nicht.
In einem entsprechenden Antrag vom 25. Juli, der am 14. August vor dem United States Bankruptcy Court for the Southern District of New York verhandelt wurde, forderte der Investor Otis Davis das Gericht auf, die Celsis-Investoren in dem Fall als gesonderte Interessengruppe zu führen, die getrennt von den Mitarbeitern und Kunden von Celsius Network betrachtet werden würde.
Davis beantragte außerdem, dass das Gericht das Anwaltsteam, das den Ausschuss der ungesicherten Gläubiger (UCC) vertritt, wegen der angeblichen Unterlassung der Offenlegung von erforderlichen Informationen bestraft.