BONN (dpa-AFX) - Die Finanzaufsicht Bafin hat wegen möglicher Verstöße gegen die Vorschriften bei Anlage-Beratungsprotokollen zehn Bußgeldverfahren eingeleitet. Dabei wurden in zwei Fällen Bußgelder von 18 000 und 26 000 Euro verhängt. Das sagte eine Bafin-Sprecherin am Dienstag auf Anfrage und bestätigte einen entsprechenden 'Handelsblatt'-Bericht. In beiden Fällen haben die betroffenen Banken Einspruch eingelegt. Das maximale Bußgeld in solchen Fällen beträgt 50 000 Euro.
Seit der Finanzkrise 2010 sind die Kreditinstitute verpflichtet, die Anlageberatung bei Wertpapierverkäufen zu protokollieren und diese Protokolle dem Kunden auszuhändigen. Dies ist auch dann vorgeschrieben, wenn das Geschäft nicht zustande kommt.
Solche Protokolle müssen Aufschluss geben über Anlass und Dauer der Beratung, über Risiken und Gewinnmöglichkeiten. Dabei müssen auch die private Situation des Kunden, seine finanziellen Verhältnisse, seine Kenntnisse des Anlagemarktes und seine Risikobereitschaft dargelegt werden. Unterzeichnet wird das Protokoll vom Berater, nicht vom Kunden.
Jeder Kunde kann sich an die Bafin wenden, wenn er sich falsch oder unzureichend beraten fühlt. 2011 gab es nach Angaben der Sprecherin 252 Fälle, in denen Kunden angaben, durch falsche Beratung Geld verloren zu haben. Die Bafin erfasst aber auch bei der Jahresprüfung der Unternehmen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WPHG), ob sie den gesetzlichen Pflichten nachkommen.
Als unzuverlässig hatten die Verbraucherschützer in der vergangenen Woche die Anlageprotokolle kritisiert. Trotz der gesetzlichen Pflicht seien teilweise überhaupt keine Aufzeichnungen ausgehändigt worden, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband mit. In einer Stichprobe von 50 Gesprächen in 50 Geldinstituten war dies achtmal passiert. In 40 Prozent der Fälle hätten Kunden unterschreiben sollen, obwohl dies nur der Berater muss./wae/DP/tw
Seit der Finanzkrise 2010 sind die Kreditinstitute verpflichtet, die Anlageberatung bei Wertpapierverkäufen zu protokollieren und diese Protokolle dem Kunden auszuhändigen. Dies ist auch dann vorgeschrieben, wenn das Geschäft nicht zustande kommt.
Solche Protokolle müssen Aufschluss geben über Anlass und Dauer der Beratung, über Risiken und Gewinnmöglichkeiten. Dabei müssen auch die private Situation des Kunden, seine finanziellen Verhältnisse, seine Kenntnisse des Anlagemarktes und seine Risikobereitschaft dargelegt werden. Unterzeichnet wird das Protokoll vom Berater, nicht vom Kunden.
Jeder Kunde kann sich an die Bafin wenden, wenn er sich falsch oder unzureichend beraten fühlt. 2011 gab es nach Angaben der Sprecherin 252 Fälle, in denen Kunden angaben, durch falsche Beratung Geld verloren zu haben. Die Bafin erfasst aber auch bei der Jahresprüfung der Unternehmen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WPHG), ob sie den gesetzlichen Pflichten nachkommen.
Als unzuverlässig hatten die Verbraucherschützer in der vergangenen Woche die Anlageprotokolle kritisiert. Trotz der gesetzlichen Pflicht seien teilweise überhaupt keine Aufzeichnungen ausgehändigt worden, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband mit. In einer Stichprobe von 50 Gesprächen in 50 Geldinstituten war dies achtmal passiert. In 40 Prozent der Fälle hätten Kunden unterschreiben sollen, obwohl dies nur der Berater muss./wae/DP/tw