CS Euroreal, SEB Immoinvest Auflösung - Schadensersatz, Geschädigtengemeinschaft
DGAP-News: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH /
Schlagwort(e): Rechtssache/Fonds
CS Euroreal, SEB Immoinvest Auflösung - Schadensersatz,
Geschädigtengemeinschaft
23.05.2012 / 09:49
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Am Nachmittag des 21.05.2012 stand fest, dass das Experiment, die Anleger
des CS Euroreal über die Zukunft des offenen Immobilienfonds entscheiden zu
lassen, gescheitert ist. Am Probehandelstag überstiegen die Rückgabewünsche
der Anleger 'die zur Verfügung stehende Liquidität signifikant', gab das
Management des CS Euroreal in einer Medienmitteilung vom 21.05.2012
bekannt. Daher gebe 'es keine Alternative zur Auflösung', so der
Geschäftsführer Karl-Heinz Heuß von der Credit Suisse Asset Management
Immobilien KAG. Zuvor wurde bereits der SEB Immoinvest geschlossen und wird
nun aufgelöst.
Das Flaggschiff CS Euroreal erleidet am Probehandelstag Schiffbruch
Nach der zweijährigen Schließung des CS Euroreal, während der die Anleger
keine Anteile zurückgeben konnten, war der offene Immobilienfonds dem
Ansturm der Anleger nicht gewachsen. Die Konsequenz ist das Aus des CS
Euroreal. Bereits wenige Tage zuvor war der offene Immobilienfonds SEB
Immoinvest ebenfalls nach einem durch die Anleger bestimmten Testhandelstag
endgültig aufgelöst worden. Jetzt befinden sich 2 Flaggschiffe der Branche
in der Abwicklung. Zusammengefasst repräsentieren der CS Euroreal und der
SEB Immoinvest ein Immobilienvermögen von über 12 Mrd. Euro.
Während der bis April 2017 andauernden Abwicklung werden die Immobilien des
CS Euroreal veräußert. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden im
Halbjahresrhythmus an die Anleger ausgezahlt. Wie viel Geld die Anleger bei
den Auszahlungen erhalten werden, bemisst sich daran, wie viele und wie
erfolgreich das Management des CS Euroreal die Fondsimmobilien veräußern
kann. Die genauen Auszahlungstermine stehen noch nicht fest.
SEB Immoinvest Auflösung läuft bereits
Vor 2 Wochen scheiterte das Experiment, den offenen Immobilienfonds SEB
Immoinvest auf Probe zu öffnen. Da zu viele Anleger des offenen
Immobilienfonds ihre Anteile zurückgeben wollten, führte dies zum Aus des
SEB Immoinvest. Das Management des SEB Immoinvest wird den offenen
Immobilienfonds bis April 2017 abwickeln. Die Immobilien des Fonds werden
verkauft und die Verkaufserlöse werden im Halbjahresrhythmus an die Anleger
ausgezahlt. Insgesamt verfügt der SEB Immoinvest über Immobilien im Wert
von 6,1 Mrd. Euro. Doch zunächst wird im Juni 2012 ein Fünftel des
Vermögens des SEB Immoinvest an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe der
folgenden Auszahlungen bemisst sich daran, wie erfolgreich das Management
die Immobilien des Fonds veräußern kann.
Alternativen zur Abwicklung: Interessengemeinschaft - Schadensersatzklage
Es kommen oft verschiedenste Ansprüche der Anleger von SEB Immoinvest und
CS Euroreal in Frage:
1. Schadensersatz wegen Falschberatung gegen die beratende Bank oder
sonstige Berater.
2. Schadensersatz wegen Prospektfehlern und aufgrund des
Investmentgesetzes.
Bei einer Falschberatung macht eine Interessengemeinschaft wenig Sinn, weil
hier vom Gericht der Einzelfall überprüft werden muss. Selbst wenn
gemeinsame Prozesse geführt werden, können die Gerichte die einzelnen
Prozesse abtrennen, so dass schlussendlich doch jeder Anleger einzeln
klagen muss.
Ganz anders sieht dies jedoch bei Prospektfehlern aus. Hier ist es sehr
sinnvoll, möglichst viele Anleger zu bündeln. So kann ein Musterverfahren
nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen
Streitigkeiten geführt werden, welches dann Geltung hat für alle anderen
Anleger, die auch ein Verfahren führen. Eine Sammelklage wie in den USA
gibt es in Deutschland aber nicht. Möglicherweise kann aufgrund der
Bündelung der Anleger auch ein Stillhalteabkommen mit dem zum
Schadensersatz Verpflichteten geschlossen werden, so dass zunächst nur
wenige Anleger klagen müssen. Außerdem haben viele Anleger gegen die
Finanzlobby sicher mehr Schlagkraft als wenn einzelne Anwälte nur einzelne
Anleger vertreten. Die Kritiker solcher Gemeinschaften können dies sicher
nicht abstreiten.
Im zweiten Fall ist eine solche Gemeinschaft natürlich sehr sinnvoll, da
auch die Rechtsanwälte, die eine solche Gemeinschaft anführen, mit der
Anlage und den Problemen bestens befasst sind, im Vergleich zu Anwälten,
die nur sehr wenige Anleger vertreten. Dies sollte jedem, auch den
Kritikern, einleuchten.
Anleger, die eine Alternative zur langjährigen Abwicklung suchen, sollten
sich der Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal oder des SEB
Immoinvest anschließen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat
viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal oder dem SEB
Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Es werden bereits hunderte
Anleger beraten und vertreten.
Zusätzlich können Anleger des CS Euroreal auch individuell Ansprüche wegen
Falschberatung geltend machen, Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen
reichte bereits Schadensersatzklagen für Anleger, die in den CS Euroreal
und den SEB Immoinvest investierten, bei Gericht ein, da in nahezu allen
der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen
Falschberatung bestehen. Der offenen Immobilienfonds CS Euroreal startete
vor 20 Jahren im April 1992. Vertrieben wurde der CS Euroreal von freien
Beratern und Banken wie der Postbank. Der SEB Immoinvest wurde von der
DVAG (Deutsche Vermögensberatung) und der SEB Bank (Santander) vertrieben.
In vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal und des SEB
Immoinvest der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen
Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage
widersprechen.
Weiterlesen unter:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/cs-euroreal-der-credit-sui
sse-ist-geschlossen-anspruch-auf-schadensersatz-klage-sinnvoll
http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/seb-immoinvest-geschlossen
-was-anleger-tun-koennen-schadensersatz-klage
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.dr-stoll-kollegen.de
Ende der Finanznachricht
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23.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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171086 23.05.2012
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Schlagwort(e): Rechtssache/Fonds
CS Euroreal, SEB Immoinvest Auflösung - Schadensersatz,
Geschädigtengemeinschaft
23.05.2012 / 09:49
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Am Nachmittag des 21.05.2012 stand fest, dass das Experiment, die Anleger
des CS Euroreal über die Zukunft des offenen Immobilienfonds entscheiden zu
lassen, gescheitert ist. Am Probehandelstag überstiegen die Rückgabewünsche
der Anleger 'die zur Verfügung stehende Liquidität signifikant', gab das
Management des CS Euroreal in einer Medienmitteilung vom 21.05.2012
bekannt. Daher gebe 'es keine Alternative zur Auflösung', so der
Geschäftsführer Karl-Heinz Heuß von der Credit Suisse Asset Management
Immobilien KAG. Zuvor wurde bereits der SEB Immoinvest geschlossen und wird
nun aufgelöst.
Das Flaggschiff CS Euroreal erleidet am Probehandelstag Schiffbruch
Nach der zweijährigen Schließung des CS Euroreal, während der die Anleger
keine Anteile zurückgeben konnten, war der offene Immobilienfonds dem
Ansturm der Anleger nicht gewachsen. Die Konsequenz ist das Aus des CS
Euroreal. Bereits wenige Tage zuvor war der offene Immobilienfonds SEB
Immoinvest ebenfalls nach einem durch die Anleger bestimmten Testhandelstag
endgültig aufgelöst worden. Jetzt befinden sich 2 Flaggschiffe der Branche
in der Abwicklung. Zusammengefasst repräsentieren der CS Euroreal und der
SEB Immoinvest ein Immobilienvermögen von über 12 Mrd. Euro.
Während der bis April 2017 andauernden Abwicklung werden die Immobilien des
CS Euroreal veräußert. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden im
Halbjahresrhythmus an die Anleger ausgezahlt. Wie viel Geld die Anleger bei
den Auszahlungen erhalten werden, bemisst sich daran, wie viele und wie
erfolgreich das Management des CS Euroreal die Fondsimmobilien veräußern
kann. Die genauen Auszahlungstermine stehen noch nicht fest.
SEB Immoinvest Auflösung läuft bereits
Vor 2 Wochen scheiterte das Experiment, den offenen Immobilienfonds SEB
Immoinvest auf Probe zu öffnen. Da zu viele Anleger des offenen
Immobilienfonds ihre Anteile zurückgeben wollten, führte dies zum Aus des
SEB Immoinvest. Das Management des SEB Immoinvest wird den offenen
Immobilienfonds bis April 2017 abwickeln. Die Immobilien des Fonds werden
verkauft und die Verkaufserlöse werden im Halbjahresrhythmus an die Anleger
ausgezahlt. Insgesamt verfügt der SEB Immoinvest über Immobilien im Wert
von 6,1 Mrd. Euro. Doch zunächst wird im Juni 2012 ein Fünftel des
Vermögens des SEB Immoinvest an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe der
folgenden Auszahlungen bemisst sich daran, wie erfolgreich das Management
die Immobilien des Fonds veräußern kann.
Alternativen zur Abwicklung: Interessengemeinschaft - Schadensersatzklage
Es kommen oft verschiedenste Ansprüche der Anleger von SEB Immoinvest und
CS Euroreal in Frage:
1. Schadensersatz wegen Falschberatung gegen die beratende Bank oder
sonstige Berater.
2. Schadensersatz wegen Prospektfehlern und aufgrund des
Investmentgesetzes.
Bei einer Falschberatung macht eine Interessengemeinschaft wenig Sinn, weil
hier vom Gericht der Einzelfall überprüft werden muss. Selbst wenn
gemeinsame Prozesse geführt werden, können die Gerichte die einzelnen
Prozesse abtrennen, so dass schlussendlich doch jeder Anleger einzeln
klagen muss.
Ganz anders sieht dies jedoch bei Prospektfehlern aus. Hier ist es sehr
sinnvoll, möglichst viele Anleger zu bündeln. So kann ein Musterverfahren
nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen
Streitigkeiten geführt werden, welches dann Geltung hat für alle anderen
Anleger, die auch ein Verfahren führen. Eine Sammelklage wie in den USA
gibt es in Deutschland aber nicht. Möglicherweise kann aufgrund der
Bündelung der Anleger auch ein Stillhalteabkommen mit dem zum
Schadensersatz Verpflichteten geschlossen werden, so dass zunächst nur
wenige Anleger klagen müssen. Außerdem haben viele Anleger gegen die
Finanzlobby sicher mehr Schlagkraft als wenn einzelne Anwälte nur einzelne
Anleger vertreten. Die Kritiker solcher Gemeinschaften können dies sicher
nicht abstreiten.
Im zweiten Fall ist eine solche Gemeinschaft natürlich sehr sinnvoll, da
auch die Rechtsanwälte, die eine solche Gemeinschaft anführen, mit der
Anlage und den Problemen bestens befasst sind, im Vergleich zu Anwälten,
die nur sehr wenige Anleger vertreten. Dies sollte jedem, auch den
Kritikern, einleuchten.
Anleger, die eine Alternative zur langjährigen Abwicklung suchen, sollten
sich der Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal oder des SEB
Immoinvest anschließen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat
viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal oder dem SEB
Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Es werden bereits hunderte
Anleger beraten und vertreten.
Zusätzlich können Anleger des CS Euroreal auch individuell Ansprüche wegen
Falschberatung geltend machen, Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen
reichte bereits Schadensersatzklagen für Anleger, die in den CS Euroreal
und den SEB Immoinvest investierten, bei Gericht ein, da in nahezu allen
der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen
Falschberatung bestehen. Der offenen Immobilienfonds CS Euroreal startete
vor 20 Jahren im April 1992. Vertrieben wurde der CS Euroreal von freien
Beratern und Banken wie der Postbank. Der SEB Immoinvest wurde von der
DVAG (Deutsche Vermögensberatung) und der SEB Bank (Santander) vertrieben.
In vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal und des SEB
Immoinvest der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen
Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage
widersprechen.
Weiterlesen unter:
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sse-ist-geschlossen-anspruch-auf-schadensersatz-klage-sinnvoll
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-was-anleger-tun-koennen-schadensersatz-klage
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Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 1
77933 Lahr
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