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DGAP-News: CS Euroreal, SEB Immoinvest Auflösung - Schadensersatz, Geschädigtengemeinschaft (deutsch)

Veröffentlicht am 23.05.2012, 09:49
CS Euroreal, SEB Immoinvest Auflösung - Schadensersatz, Geschädigtengemeinschaft

DGAP-News: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH /

Schlagwort(e): Rechtssache/Fonds

CS Euroreal, SEB Immoinvest Auflösung - Schadensersatz,

Geschädigtengemeinschaft

23.05.2012 / 09:49

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Am Nachmittag des 21.05.2012 stand fest, dass das Experiment, die Anleger

des CS Euroreal über die Zukunft des offenen Immobilienfonds entscheiden zu

lassen, gescheitert ist. Am Probehandelstag überstiegen die Rückgabewünsche

der Anleger 'die zur Verfügung stehende Liquidität signifikant', gab das

Management des CS Euroreal in einer Medienmitteilung vom 21.05.2012

bekannt. Daher gebe 'es keine Alternative zur Auflösung', so der

Geschäftsführer Karl-Heinz Heuß von der Credit Suisse Asset Management

Immobilien KAG. Zuvor wurde bereits der SEB Immoinvest geschlossen und wird

nun aufgelöst.

Das Flaggschiff CS Euroreal erleidet am Probehandelstag Schiffbruch

Nach der zweijährigen Schließung des CS Euroreal, während der die Anleger

keine Anteile zurückgeben konnten, war der offene Immobilienfonds dem

Ansturm der Anleger nicht gewachsen. Die Konsequenz ist das Aus des CS

Euroreal. Bereits wenige Tage zuvor war der offene Immobilienfonds SEB

Immoinvest ebenfalls nach einem durch die Anleger bestimmten Testhandelstag

endgültig aufgelöst worden. Jetzt befinden sich 2 Flaggschiffe der Branche

in der Abwicklung. Zusammengefasst repräsentieren der CS Euroreal und der

SEB Immoinvest ein Immobilienvermögen von über 12 Mrd. Euro.



Während der bis April 2017 andauernden Abwicklung werden die Immobilien des

CS Euroreal veräußert. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden im

Halbjahresrhythmus an die Anleger ausgezahlt. Wie viel Geld die Anleger bei

den Auszahlungen erhalten werden, bemisst sich daran, wie viele und wie

erfolgreich das Management des CS Euroreal die Fondsimmobilien veräußern

kann. Die genauen Auszahlungstermine stehen noch nicht fest.

SEB Immoinvest Auflösung läuft bereits

Vor 2 Wochen scheiterte das Experiment, den offenen Immobilienfonds SEB

Immoinvest auf Probe zu öffnen. Da zu viele Anleger des offenen

Immobilienfonds ihre Anteile zurückgeben wollten, führte dies zum Aus des

SEB Immoinvest. Das Management des SEB Immoinvest wird den offenen

Immobilienfonds bis April 2017 abwickeln. Die Immobilien des Fonds werden

verkauft und die Verkaufserlöse werden im Halbjahresrhythmus an die Anleger

ausgezahlt. Insgesamt verfügt der SEB Immoinvest über Immobilien im Wert

von 6,1 Mrd. Euro. Doch zunächst wird im Juni 2012 ein Fünftel des

Vermögens des SEB Immoinvest an die Anleger ausgezahlt. Die Höhe der

folgenden Auszahlungen bemisst sich daran, wie erfolgreich das Management

die Immobilien des Fonds veräußern kann.



Alternativen zur Abwicklung: Interessengemeinschaft - Schadensersatzklage



Es kommen oft verschiedenste Ansprüche der Anleger von SEB Immoinvest und

CS Euroreal in Frage:

1. Schadensersatz wegen Falschberatung gegen die beratende Bank oder

sonstige Berater.

2. Schadensersatz wegen Prospektfehlern und aufgrund des

Investmentgesetzes.

Bei einer Falschberatung macht eine Interessengemeinschaft wenig Sinn, weil

hier vom Gericht der Einzelfall überprüft werden muss. Selbst wenn

gemeinsame Prozesse geführt werden, können die Gerichte die einzelnen

Prozesse abtrennen, so dass schlussendlich doch jeder Anleger einzeln

klagen muss.

Ganz anders sieht dies jedoch bei Prospektfehlern aus. Hier ist es sehr

sinnvoll, möglichst viele Anleger zu bündeln. So kann ein Musterverfahren

nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen

Streitigkeiten geführt werden, welches dann Geltung hat für alle anderen

Anleger, die auch ein Verfahren führen. Eine Sammelklage wie in den USA

gibt es in Deutschland aber nicht. Möglicherweise kann aufgrund der

Bündelung der Anleger auch ein Stillhalteabkommen mit dem zum

Schadensersatz Verpflichteten geschlossen werden, so dass zunächst nur

wenige Anleger klagen müssen. Außerdem haben viele Anleger gegen die

Finanzlobby sicher mehr Schlagkraft als wenn einzelne Anwälte nur einzelne

Anleger vertreten. Die Kritiker solcher Gemeinschaften können dies sicher

nicht abstreiten.

Im zweiten Fall ist eine solche Gemeinschaft natürlich sehr sinnvoll, da

auch die Rechtsanwälte, die eine solche Gemeinschaft anführen, mit der

Anlage und den Problemen bestens befasst sind, im Vergleich zu Anwälten,

die nur sehr wenige Anleger vertreten. Dies sollte jedem, auch den

Kritikern, einleuchten.

Anleger, die eine Alternative zur langjährigen Abwicklung suchen, sollten

sich der Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal oder des SEB

Immoinvest anschließen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat

viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal oder dem SEB

Immoinvest und deren speziellen Problematiken. Es werden bereits hunderte

Anleger beraten und vertreten.

Zusätzlich können Anleger des CS Euroreal auch individuell Ansprüche wegen

Falschberatung geltend machen, Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen

reichte bereits Schadensersatzklagen für Anleger, die in den CS Euroreal

und den SEB Immoinvest investierten, bei Gericht ein, da in nahezu allen

der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen

Falschberatung bestehen. Der offenen Immobilienfonds CS Euroreal startete

vor 20 Jahren im April 1992. Vertrieben wurde der CS Euroreal von freien

Beratern und Banken wie der Postbank. Der SEB Immoinvest wurde von der

DVAG (Deutsche Vermögensberatung) und der SEB Bank (Santander) vertrieben.

In vielen Fällen sollte die Investition in den CS Euroreal und des SEB

Immoinvest der Altersvorsorge dienen, obwohl die Risiken, die einem offenen

Immobilienfonds innewohnen, dem Konzept einer sicheren Geldanlage

widersprechen.



Weiterlesen unter:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/cs-euroreal-der-credit-sui

sse-ist-geschlossen-anspruch-auf-schadensersatz-klage-sinnvoll

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/seb-immoinvest-geschlossen

-was-anleger-tun-koennen-schadensersatz-klage

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

Ende der Finanznachricht

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23.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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171086 23.05.2012

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