LEIPZIG (dpa-AFX) - Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen Anwohner aus Zeuthen und Mahlow seit Mittwochvormittag gegen den Hauptstadtflughafen vor. Sie werfen dem brandenburgischen Infrastrukturministerium vor, den Bürgern gemeinsam mit der staatlichen Flughafengesellschaft jahrelang wider besseren Wissens gerade Abflugrouten ankündigt zu haben. Ihnen sei dabei klar gewesen, dass kurz vor der Inbetriebnahme abknickende Routen verordnet werden würden. Damit seien Anwohner jahrelang belogen worden. Das Gericht hatte anderen Klägern am Dienstag aber wenig Hoffnung gemacht, dass das Planfeststellungsverfahren neu aufgerollt wird.
'Es geht um das Herzstück des Flughafens, die Betroffenen-Abwägung als Herzstück der Planung', sagte Kläger-Anwalt Mathias Hellriegel. Der Planfeststellungsantrag des Flughafens von 2004 sei wegen der geraden Flugrouten 'unrichtig und unvollständig'. Der Vorsitzende Richter des zuständigen vierten Senats, Rüdiger Rubel, sagte wie am Vortag, die Anwohner hätten schon früher gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen können. Hellriege erwiderte: 'Ihnen wurde gesagt: Ihr seid ja gar nicht betroffen.'
Das Gericht hatte am Dienstag als wahr erkannt, dass Betreiber und Ministerium wussten, dass sie die geplanten gleichzeitigen Starts von beiden Pisten nur mit abknickenden Routen erreichen würden. Außerdem sei zu erkennen, dass sie in der fraglichen Planungsphase 1998 bewusst und gewollt mit der Deutschen Flugsicherung zusammenwirkten. Den Täuschungsvorwurf wiesen Verteidiger beider Seiten aber zurück. Eine Entscheidung will das Gericht am 31. Juli verkünden./bf/DP/nmu
'Es geht um das Herzstück des Flughafens, die Betroffenen-Abwägung als Herzstück der Planung', sagte Kläger-Anwalt Mathias Hellriegel. Der Planfeststellungsantrag des Flughafens von 2004 sei wegen der geraden Flugrouten 'unrichtig und unvollständig'. Der Vorsitzende Richter des zuständigen vierten Senats, Rüdiger Rubel, sagte wie am Vortag, die Anwohner hätten schon früher gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen können. Hellriege erwiderte: 'Ihnen wurde gesagt: Ihr seid ja gar nicht betroffen.'
Das Gericht hatte am Dienstag als wahr erkannt, dass Betreiber und Ministerium wussten, dass sie die geplanten gleichzeitigen Starts von beiden Pisten nur mit abknickenden Routen erreichen würden. Außerdem sei zu erkennen, dass sie in der fraglichen Planungsphase 1998 bewusst und gewollt mit der Deutschen Flugsicherung zusammenwirkten. Den Täuschungsvorwurf wiesen Verteidiger beider Seiten aber zurück. Eine Entscheidung will das Gericht am 31. Juli verkünden./bf/DP/nmu