DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Deutsche Kaffeetrinker können in Maschinen der Marke 'Nespresso' weiterhin auch die Kapseln anderer Firmen verwenden. Das Landgericht Düsseldorf wies am Donnerstag eine Patentschutzklage des 'Nespresso'-Hersteller Nestec gegen die billigere Konkurrenz zurück. Die Kaffeekapsel sei zwar unerlässlich für den Betrieb der Maschine, jedoch nicht deren funktionales 'Herzstück', formulierte das Gericht. Der Schweizer Hersteller Nestec, Tochter des Nestlé-Konzerns, hatte verlangt, dass zwei Konkurrenten ihre Kapseln nicht mehr mit dem Hinweis versehen, sie seien für die 'Nespresso'-Maschine geeignet.(AZ: 4b O 81/12 und 4b O 82/12)/tsp/DP/stb