Q-Cells SE strebt Finanzrestrukturierung mit zweistufigem Verfahren an
Q-Cells SE / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Überschuldung
24.01.2012 08:18
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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- Anleihegläubiger 2012 sollen zeitlich gestaffelte Teilrückzahlung
erhalten
- Schulden- und Kapitalschnitt für 2014 und 2015 fällige Anleihen geplant
- Umsatzprognose bestätigt, Liquiditätsprognose für 2011 leicht
übertroffen
- Geschäftsplan sieht positives EBITDA ab 2013 und positives EBIT ab 2014
vor
- Bestellung des Gemeinsamen Vertreters durch Landgericht Frankfurt
abgewiesen
- Gesellschaft wird wegen Verlust des Eigenkapitals zu außerordentlicher
Hauptversammlung einladen
Bitterfeld-Wolfen (Deutschland), 24. Januar 2012 - Die Q-Cells SE strebt
zur Restrukturierung ihrer Finanzverbindlichkeiten ein zweistufiges
Verfahren an. Nach intensiven Verhandlungen mit verschiedenen
Gläubigergruppen ist zunächst eine Einigung mit den Inhabern der Ende
Februar 2012 fällig werdenden Wandelschuldverschreibung geplant, die unter
anderem eine zeitlich gestaffelte Teilrückzahlung des ausstehenden
Anleihevolumens vorsieht. In einem zweiten Schritt sollen kurzfristig
mittels eines Schulden- und Kapitalschnitts (sogenannter
Debt-to-Equity-Swap) die 2014 und 2015 fälligen Wandelschuldverschreibungen
in Eigenkapital überführt werden.
Das Landgericht Frankfurt hat am Montag, den 23. Januar, entschieden, dass
das neue Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) von 2009 nicht auf die im
Februar 2012 fällig werdende Wandelschuldverschreibung der Q-Cells
International Finance B.V. anwendbar ist. Damit ist die Bestellung eines
Gemeinsamen Vertreters, der die 2012 fällig werdende
Wandelschuldverschreibung im Auftrag der Gläubiger hätte stunden können,
nicht rechtskräftig. Das Unternehmen wird beim Oberlandesgericht Frankfurt
(OLG) Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen, um
sich die Option der Stundung gemäß SchVG offen zu halten.
Aufgrund der Unwägbarkeit einer rechtzeitigen Entscheidung des OLG sind
nunmehr voraussichtlich Individualvereinbarungen mit den Inhabern der Ende
Februar 2012 fälligen Wandelschuldverschreibung erforderlich. Das
Unternehmen wird diesen Gläubigern dafür zeitnah ein öffentliches Angebot
unterbreiten.
Des Weiteren hat Q-Cells auf Basis des Ende 2011 aktualisierten und
validierten mittelfristigen Geschäftsplans eine Neubewertung der
Beteiligungsansätze von Tochtergesellschaften sowie des Sachanlagevermögens
vorgenommen. Diese Neubewertung zieht im Einzelabschluss der Q-Cells SE
nach HGB einen Fehlbetrag nach sich, der zum Verlust von mehr als der
Hälfte des Grundkapitals zum 31. Dezember 2011 führt. Zu diesem Stichtag
weist der Einzelabschluss nach HGB ein negatives Eigenkapital aus. Der
endgültige Jahresfehlbetrag steht derzeit noch nicht fest.
Der Verlust des Grundkapitals löst nach Artikel 9 Abs. 1 c) lit. ii) SE-VO
i.V.m. § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Informationspflicht und die
Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer
außerordentlichen Hauptversammlung aus. Die Einladung wird in den nächsten
Tagen mit der Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.
Diese bilanziellen Wertkorrekturen nach HGB sind nicht zahlungswirksam und
haben deshalb keinen unmittelbaren Einfluss auf die Liquidität der
Gesellschaft. Der Geschäftsverlauf im vierten Quartal 2011 lag im Rahmen
der Erwartungen. Für das abgeschlossene Geschäftsjahr kann die
Umsatzprognose (rund 1 Mrd. Euro) bestätigt werden, die Liquiditätsprognose
(bis zu 300 Mio. Euro) wurde mit 304 Mio. Euro leicht übertroffen.
Geschäftsplan sieht mittelfristig Rückkehr in Gewinnzone vor
Der vom Unternehmen im November aufgestellte und von der
Unternehmensberatung McKinsey im Dezember validierte Geschäftsplan der
Q-Cells geht für das anspruchsvolle Geschäftsjahr 2012 weiterhin von
Verlusten aus. So weist der Geschäftsplan für das laufende Geschäftsjahr
einen Umsatz in Höhe von 865 Mio. Euro, ein EBITDA vor
Restrukturierungskosten von -14 Mio. Euro und ein EBIT vor
Restrukturierungskosten in Höhe von -90 Mio. Euro aus. Wesentliche
Voraussetzung für die Rückkehr in die Gewinnzone der mittelfristigen
Geschäftsplanung ist die zügige Umsetzung der Finanzrestrukturierung aller
drei ausstehenden Wandelschuldverschreibungen. Darüber hinaus basiert der
Geschäftsplan auf der Annahme, dass zumindest führende Unternehmen der
PV-Branche ihre Kapitalkosten verdienen und akzeptable Margen erzielen
werden können. Ein weiterer Preiskampf könnte jedoch eine
Preispremium-Strategie konterkarieren. Auf Grundlage dieser Annahmen
erwartet Q-Cells im Jahr 2013 wieder ein positives EBITDA von 61 Mio. Euro
und im Jahr 2014 ein positives operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von 8
Mio. Euro.
Eckdaten der mittelfristigen Geschäftsplanung:
In Mio. Euro 2012 2013 2014 2015
Umsatz 865 916 1.100 1.322
EBITDA -14* 61 99 155
EBIT -90* -24 8 54
Investitionen 63 77 57 95
* vor Restrukturierungskosten
Q-Cells könnte damit nach der erwarteten massiven weltweiten Konsolidierung
der Branche weiterhin als unabhängiges Unternehmen von einem ab dem Jahr
2014 erwarteten hohen Marktwachstum in der Photovoltaik profitieren. Durch
die vorgeschlagene Finanzrestrukturierung könnte Q-Cells seine
Bilanzstruktur deutlich verbessern. Das Unternehmen plant, seine 2010
begonnene Strategie, sich vom Solarzellenproduzenten hin zum
internationalen Anbieter von Photovoltaik-Lösungen zu entwickeln,
konsequent weiter umzusetzen. Dabei setzt das technologisch führende
Unternehmen auf eine Premiumstrategie in ausgewählten Marktsegmenten.
Q-Cells Corporate Communications
Ina von Spies, Alberta Rohardt
TEL (+49) 03494 6699.10121
FAX (+49) 03494 6699.10000
EMAIL presse@q-cells.com
Q-Cells Investor Relations
Stefan Lissner
TEL (+49) 03494 6699.10101
FAX (+49) 03494 6699.10000
EMAIL investor@q-cells.com
24.01.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Q-Cells SE
Sonnenallee 17-21, OT Thalheim
06766 Bitterfeld-Wolfen
Deutschland
Telefon: +49 (0)3494 - 6699-0
Fax: +49 (0)3494 - 6699-199
E-Mail: q-cells@q-cells.com
Internet: www.q-cells.com
ISIN: DE0005558662, Wandelanleihe 2012: DE000A0LMY64, Wandelanleihe 2014: DE000A1AGZ06, Wandelanleihe 2015: DE000A1E8HF6
WKN: 555866
Indizes: TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Q-Cells SE / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Überschuldung
24.01.2012 08:18
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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- Anleihegläubiger 2012 sollen zeitlich gestaffelte Teilrückzahlung
erhalten
- Schulden- und Kapitalschnitt für 2014 und 2015 fällige Anleihen geplant
- Umsatzprognose bestätigt, Liquiditätsprognose für 2011 leicht
übertroffen
- Geschäftsplan sieht positives EBITDA ab 2013 und positives EBIT ab 2014
vor
- Bestellung des Gemeinsamen Vertreters durch Landgericht Frankfurt
abgewiesen
- Gesellschaft wird wegen Verlust des Eigenkapitals zu außerordentlicher
Hauptversammlung einladen
Bitterfeld-Wolfen (Deutschland), 24. Januar 2012 - Die Q-Cells SE strebt
zur Restrukturierung ihrer Finanzverbindlichkeiten ein zweistufiges
Verfahren an. Nach intensiven Verhandlungen mit verschiedenen
Gläubigergruppen ist zunächst eine Einigung mit den Inhabern der Ende
Februar 2012 fällig werdenden Wandelschuldverschreibung geplant, die unter
anderem eine zeitlich gestaffelte Teilrückzahlung des ausstehenden
Anleihevolumens vorsieht. In einem zweiten Schritt sollen kurzfristig
mittels eines Schulden- und Kapitalschnitts (sogenannter
Debt-to-Equity-Swap) die 2014 und 2015 fälligen Wandelschuldverschreibungen
in Eigenkapital überführt werden.
Das Landgericht Frankfurt hat am Montag, den 23. Januar, entschieden, dass
das neue Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) von 2009 nicht auf die im
Februar 2012 fällig werdende Wandelschuldverschreibung der Q-Cells
International Finance B.V. anwendbar ist. Damit ist die Bestellung eines
Gemeinsamen Vertreters, der die 2012 fällig werdende
Wandelschuldverschreibung im Auftrag der Gläubiger hätte stunden können,
nicht rechtskräftig. Das Unternehmen wird beim Oberlandesgericht Frankfurt
(OLG) Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen, um
sich die Option der Stundung gemäß SchVG offen zu halten.
Aufgrund der Unwägbarkeit einer rechtzeitigen Entscheidung des OLG sind
nunmehr voraussichtlich Individualvereinbarungen mit den Inhabern der Ende
Februar 2012 fälligen Wandelschuldverschreibung erforderlich. Das
Unternehmen wird diesen Gläubigern dafür zeitnah ein öffentliches Angebot
unterbreiten.
Des Weiteren hat Q-Cells auf Basis des Ende 2011 aktualisierten und
validierten mittelfristigen Geschäftsplans eine Neubewertung der
Beteiligungsansätze von Tochtergesellschaften sowie des Sachanlagevermögens
vorgenommen. Diese Neubewertung zieht im Einzelabschluss der Q-Cells SE
nach HGB einen Fehlbetrag nach sich, der zum Verlust von mehr als der
Hälfte des Grundkapitals zum 31. Dezember 2011 führt. Zu diesem Stichtag
weist der Einzelabschluss nach HGB ein negatives Eigenkapital aus. Der
endgültige Jahresfehlbetrag steht derzeit noch nicht fest.
Der Verlust des Grundkapitals löst nach Artikel 9 Abs. 1 c) lit. ii) SE-VO
i.V.m. § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Informationspflicht und die
Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer
außerordentlichen Hauptversammlung aus. Die Einladung wird in den nächsten
Tagen mit der Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.
Diese bilanziellen Wertkorrekturen nach HGB sind nicht zahlungswirksam und
haben deshalb keinen unmittelbaren Einfluss auf die Liquidität der
Gesellschaft. Der Geschäftsverlauf im vierten Quartal 2011 lag im Rahmen
der Erwartungen. Für das abgeschlossene Geschäftsjahr kann die
Umsatzprognose (rund 1 Mrd. Euro) bestätigt werden, die Liquiditätsprognose
(bis zu 300 Mio. Euro) wurde mit 304 Mio. Euro leicht übertroffen.
Geschäftsplan sieht mittelfristig Rückkehr in Gewinnzone vor
Der vom Unternehmen im November aufgestellte und von der
Unternehmensberatung McKinsey im Dezember validierte Geschäftsplan der
Q-Cells geht für das anspruchsvolle Geschäftsjahr 2012 weiterhin von
Verlusten aus. So weist der Geschäftsplan für das laufende Geschäftsjahr
einen Umsatz in Höhe von 865 Mio. Euro, ein EBITDA vor
Restrukturierungskosten von -14 Mio. Euro und ein EBIT vor
Restrukturierungskosten in Höhe von -90 Mio. Euro aus. Wesentliche
Voraussetzung für die Rückkehr in die Gewinnzone der mittelfristigen
Geschäftsplanung ist die zügige Umsetzung der Finanzrestrukturierung aller
drei ausstehenden Wandelschuldverschreibungen. Darüber hinaus basiert der
Geschäftsplan auf der Annahme, dass zumindest führende Unternehmen der
PV-Branche ihre Kapitalkosten verdienen und akzeptable Margen erzielen
werden können. Ein weiterer Preiskampf könnte jedoch eine
Preispremium-Strategie konterkarieren. Auf Grundlage dieser Annahmen
erwartet Q-Cells im Jahr 2013 wieder ein positives EBITDA von 61 Mio. Euro
und im Jahr 2014 ein positives operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von 8
Mio. Euro.
Eckdaten der mittelfristigen Geschäftsplanung:
In Mio. Euro 2012 2013 2014 2015
Umsatz 865 916 1.100 1.322
EBITDA -14* 61 99 155
EBIT -90* -24 8 54
Investitionen 63 77 57 95
* vor Restrukturierungskosten
Q-Cells könnte damit nach der erwarteten massiven weltweiten Konsolidierung
der Branche weiterhin als unabhängiges Unternehmen von einem ab dem Jahr
2014 erwarteten hohen Marktwachstum in der Photovoltaik profitieren. Durch
die vorgeschlagene Finanzrestrukturierung könnte Q-Cells seine
Bilanzstruktur deutlich verbessern. Das Unternehmen plant, seine 2010
begonnene Strategie, sich vom Solarzellenproduzenten hin zum
internationalen Anbieter von Photovoltaik-Lösungen zu entwickeln,
konsequent weiter umzusetzen. Dabei setzt das technologisch führende
Unternehmen auf eine Premiumstrategie in ausgewählten Marktsegmenten.
Q-Cells Corporate Communications
Ina von Spies, Alberta Rohardt
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Q-Cells SE
Sonnenallee 17-21, OT Thalheim
06766 Bitterfeld-Wolfen
Deutschland
Telefon: +49 (0)3494 - 6699-0
Fax: +49 (0)3494 - 6699-199
E-Mail: q-cells@q-cells.com
Internet: www.q-cells.com
ISIN: DE0005558662, Wandelanleihe 2012: DE000A0LMY64, Wandelanleihe 2014: DE000A1AGZ06, Wandelanleihe 2015: DE000A1E8HF6
WKN: 555866
Indizes: TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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