n Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Henkel AG & Co. KGaA
05.11.2014 18:13
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Düsseldorf, 5. November 2014
Der Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf, ist mitgeteilt worden, dass der
Stimmrechtsanteil der Mitglieder des Aktienbindungsvertrags der Familie
Henkel zum 3. November 2014 insgesamt 60,84% der Stimmrechte (158.048.919
Stimmen) an der Henkel AG & Co. KGaA beträgt und gehalten wird von
- 129 Mitgliedern der Familien der Nachfahren des Unternehmensgründers
Fritz Henkel,
- vier von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Stiftungen,
- drei von Mitgliedern dieser Familien gegründete Trust,
- zwei von Mitgliedern dieser Familien gegründeten Gesellschaften mit
beschränkter Haftung, dreizehn GmbH & Co. KG's und einer KG,
aufgrund eines Aktienbindungsvertrages gemäß § 22 Abs. 2 WpHG, wobei die
von den zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, dreizehn GmbH & Co
KG's und der einen KG gehaltenen Anteile in Höhe von insgesamt 16,97%
(44.081.965 Stimmrechte) den Mitgliedern der Familie, die diese
Gesellschaften kontrollieren, auch nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet
werden.
Für kein Mitglied des Aktienbindungsvertrags besteht, auch bei
Hinzurechnung der mit Nießbrauchverträgen ausdrücklich eingeräumten
Stimmrechte, die Verpflichtung zur Mitteilung des Erreichens bzw.
Überschreitens der Schwelle von 3% oder mehr der Stimmrechtsanteile an der
Henkel AG & Co. KGaA.
Bevollmächtigter der Mitglieder des Aktienbindungsvertrages der Familie
Henkel ist Frau Dr. Simone Bagel-Trah, Deutschland.
Henkel AG & Co. KGaA
05.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Henkel AG & Co. KGaA
Henkel Str. 67
40191 Düsseldorf
Deutschland
Internet: www.henkel.de
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