Landgericht Hamburg weist Klage gegen 118000 AG in Höhe von 9,3 Millionen Euro ab
118000 AG / Schlagwort(e): Rechtssache
31.05.2012 16:19
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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München, 31. Mai 2012 - Die 118000 AG hat heute in zwei juristischen
Prozessen gegen die Deutsche Telekom AG (Aktenzeichen 315 O 25/10 und 315 O
26/10) vor dem Landgericht Hamburg gesiegt. Der Ex-Monopolist hatte zwei
Tochtergesellschaften der 118000 AG im September 2009 auf eine
Schadensersatzsumme in Höhe von insgesamt 9,3 Millionen Euro verklagt. Der
Grund: Eine118000-Tochter hatte für einen Nutzungszeitraum von fünf Wochen
die auch öffentlich verfügbaren Teilnehmerdaten einer anderen
Tochtergesellschaft verwendet, ohne für diese Nutzung einen eigenen Vertrag
mit der Deutschen Telekom abgeschlossen zu haben.
Die Richter des Hamburger Landgerichts haben heute die Abweisung dieser
Forderung verkündet. Die Prozesskosten trägt die Deutsche Telekom.
Die 118000 AG hatte in ihren Finanzberichten stets auf das Risiko dieser
Klage hinweisen müssen, was zu einer Verunsicherung der Investoren geführt
hatte.
Kontakt:
Anja Meyer - 118000 AG - +49 (0)89 510 895 186 -
Email: anja.meyer@118000.com
31.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: 118000 AG
Landsbergerstr. 110
80339 München
Deutschland
Telefon: +49 (0)89-510 895-186
Fax: +49 (0)89-510 895-363
E-Mail: anja.meyer@118000.com
Internet: www.118000.com
ISIN: DE0006911902
WKN: 691190
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Prozessen gegen die Deutsche Telekom AG (Aktenzeichen 315 O 25/10 und 315 O
26/10) vor dem Landgericht Hamburg gesiegt. Der Ex-Monopolist hatte zwei
Tochtergesellschaften der 118000 AG im September 2009 auf eine
Schadensersatzsumme in Höhe von insgesamt 9,3 Millionen Euro verklagt. Der
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die auch öffentlich verfügbaren Teilnehmerdaten einer anderen
Tochtergesellschaft verwendet, ohne für diese Nutzung einen eigenen Vertrag
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Die Richter des Hamburger Landgerichts haben heute die Abweisung dieser
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