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APA ots news: Urteil des OLG Wien: Aviso Zeta AG trägt keine Verantwortung...

Veröffentlicht am 05.10.2012, 11:21
Aktualisiert 05.10.2012, 11:24
APA ots news: Urteil des OLG Wien: Aviso Zeta AG trägt keine Verantwortung für Beratungsfehler von Finanzdienstleistern

Wien (APA-ots) - Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat in einem aktuellen

Urteil (3 R 52/12g) der Berufung der Aviso Zeta AG (ehemals

Constantia Privatbank AG) stattgegeben. Die Aviso Zeta AG trägt

demnach keine Verantwortung für mögliche Beratungsfehler von externen

Finanzdienstleistern, wenn sie auf die Erfüllung der Beraterpflichten

durch den Finanzdienstleister vertrauen durfte - daher trafen die

Bank im konkreten Fall auch keine zusätzlichen Aufklärungspflichten.

'Mit dem vorliegenden Urteil bestätigt das OLG Wien eindeutig

unsere Rechtsmeinung und korrigiert das erstinstanzliche Urteil des

Handelsgerichts Wien', erklärt Stefan Frömmel, Vorstand der Aviso

Zeta AG. 'Die Rechtsansicht der Anlegervertreter, die nach dem

erstinstanzlichen Urteil im April dieses Jahres noch von einer

richtungsweisenden Entscheidung gesprochen hatten, wurde

eindrucksvoll widerlegt.'

Im konkreten Fall hatten Anleger über den AWD in IMMOFINANZ Aktien

investiert, dann aber behauptet, nicht über das Risiko dieses

Investments aufgeklärt worden zu sein.

Das OLG Wien stellt nunmehr unmissverständlich klar: Der von den

Anlegern beauftragte Finanzdienstleister hatte der Bank die

Depoteröffnungsunterlagen übermittelt, in denen die Anleger

ausdrücklich erklärt haben, von dem Berater über Chancen und Risiken

der Veranlagung informiert worden zu sein und die entsprechenden

Risikohinweise erhalten zu haben. Daher durfte die Aviso Zeta AG

davon ausgehen, dass die Anleger ordnungsgemäß beraten wurden.

Zwtl.: Finanzdienstleister sind nicht der Bank zuzurechnen

Der Aviso Zeta AG können Verfehlungen des Finanzdienstleisters

auch nicht zugerechnet werden. Das wäre nur denkbar gewesen, wenn die

Bank den Berater bewusst eingesetzt hätte, um mit dem Aktienerwerb

verbundene Risiken zu verschweigen und damit einen möglicherweise

eintretenden Vermögensschaden der Anleger in Kauf genommen hätte -

dies war nicht der Fall. 'Die Anleger werden sich wohl mit ihren

Ansprüchen auch in Zukunft an die Finanzdienstleister wenden müssen',

betont Stefan Frömmel. 'Es wird mit diesem Urteil erneut klargemacht:

Die Aviso Zeta ist der falsche Adressat, wenn es um Fehlleistungen

von Finanzdienstleistern geht.'

Zwtl.: Anleger tragen auch Eigenverantwortung

Im vorliegenden Urteil wird auch implizit die Eigenverantwortung

der Anleger angesprochen: Die Anleger haben selbst schriftlich

bestätigt, sowohl Risikohinweise erhalten zu haben als auch

ausführlich informiert und beraten worden zu sein. 'In vielen

Verfahren versuchen sich Anleger vor ihrer persönlichen Verantwortung

zu drücken, indem sie erklären, von ihnen selbst unterschriebene

Unterlagen nicht gelesen zu haben. Diesem Argument hat das OLG Wien

eine deutliche Abfuhr erteilt', so Stefan Frömmel abschließend.

Zwtl.: Über Aviso Zeta AG

Die Aviso Zeta AG, vormals Constantia Privatbank AG, ist die

ehemalige externe Managementgesellschaft der Immofinanz AG und seit

2010 eine 100%ige Tochtergesellschaft der IMMOFINANZ Group.

Rückfragehinweis:

Mag.Stefan Frömmel

Vorstand Aviso Zeta AG

Tel.: +43 (0)1 88 090 2242

Mobil: +43 (0)699 1685 7442

mailto:s.froemmel@aviso-zeta.com

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/10225/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

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OTS0099 2012-10-05/11:16

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