APA ots news: Urteil des OLG Wien: Aviso Zeta AG trägt keine Verantwortung für Beratungsfehler von Finanzdienstleistern
Wien (APA-ots) - Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat in einem aktuellen
Urteil (3 R 52/12g) der Berufung der Aviso Zeta AG (ehemals
Constantia Privatbank AG) stattgegeben. Die Aviso Zeta AG trägt
demnach keine Verantwortung für mögliche Beratungsfehler von externen
Finanzdienstleistern, wenn sie auf die Erfüllung der Beraterpflichten
durch den Finanzdienstleister vertrauen durfte - daher trafen die
Bank im konkreten Fall auch keine zusätzlichen Aufklärungspflichten.
'Mit dem vorliegenden Urteil bestätigt das OLG Wien eindeutig
unsere Rechtsmeinung und korrigiert das erstinstanzliche Urteil des
Handelsgerichts Wien', erklärt Stefan Frömmel, Vorstand der Aviso
Zeta AG. 'Die Rechtsansicht der Anlegervertreter, die nach dem
erstinstanzlichen Urteil im April dieses Jahres noch von einer
richtungsweisenden Entscheidung gesprochen hatten, wurde
eindrucksvoll widerlegt.'
Im konkreten Fall hatten Anleger über den AWD in IMMOFINANZ Aktien
investiert, dann aber behauptet, nicht über das Risiko dieses
Investments aufgeklärt worden zu sein.
Das OLG Wien stellt nunmehr unmissverständlich klar: Der von den
Anlegern beauftragte Finanzdienstleister hatte der Bank die
Depoteröffnungsunterlagen übermittelt, in denen die Anleger
ausdrücklich erklärt haben, von dem Berater über Chancen und Risiken
der Veranlagung informiert worden zu sein und die entsprechenden
Risikohinweise erhalten zu haben. Daher durfte die Aviso Zeta AG
davon ausgehen, dass die Anleger ordnungsgemäß beraten wurden.
Zwtl.: Finanzdienstleister sind nicht der Bank zuzurechnen
Der Aviso Zeta AG können Verfehlungen des Finanzdienstleisters
auch nicht zugerechnet werden. Das wäre nur denkbar gewesen, wenn die
Bank den Berater bewusst eingesetzt hätte, um mit dem Aktienerwerb
verbundene Risiken zu verschweigen und damit einen möglicherweise
eintretenden Vermögensschaden der Anleger in Kauf genommen hätte -
dies war nicht der Fall. 'Die Anleger werden sich wohl mit ihren
Ansprüchen auch in Zukunft an die Finanzdienstleister wenden müssen',
betont Stefan Frömmel. 'Es wird mit diesem Urteil erneut klargemacht:
Die Aviso Zeta ist der falsche Adressat, wenn es um Fehlleistungen
von Finanzdienstleistern geht.'
Zwtl.: Anleger tragen auch Eigenverantwortung
Im vorliegenden Urteil wird auch implizit die Eigenverantwortung
der Anleger angesprochen: Die Anleger haben selbst schriftlich
bestätigt, sowohl Risikohinweise erhalten zu haben als auch
ausführlich informiert und beraten worden zu sein. 'In vielen
Verfahren versuchen sich Anleger vor ihrer persönlichen Verantwortung
zu drücken, indem sie erklären, von ihnen selbst unterschriebene
Unterlagen nicht gelesen zu haben. Diesem Argument hat das OLG Wien
eine deutliche Abfuhr erteilt', so Stefan Frömmel abschließend.
Zwtl.: Über Aviso Zeta AG
Die Aviso Zeta AG, vormals Constantia Privatbank AG, ist die
ehemalige externe Managementgesellschaft der Immofinanz AG und seit
2010 eine 100%ige Tochtergesellschaft der IMMOFINANZ Group.
Rückfragehinweis:
Mag.Stefan Frömmel
Vorstand Aviso Zeta AG
Tel.: +43 (0)1 88 090 2242
Mobil: +43 (0)699 1685 7442
mailto:s.froemmel@aviso-zeta.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/10225/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0099 2012-10-05/11:16
Wien (APA-ots) - Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat in einem aktuellen
Urteil (3 R 52/12g) der Berufung der Aviso Zeta AG (ehemals
Constantia Privatbank AG) stattgegeben. Die Aviso Zeta AG trägt
demnach keine Verantwortung für mögliche Beratungsfehler von externen
Finanzdienstleistern, wenn sie auf die Erfüllung der Beraterpflichten
durch den Finanzdienstleister vertrauen durfte - daher trafen die
Bank im konkreten Fall auch keine zusätzlichen Aufklärungspflichten.
'Mit dem vorliegenden Urteil bestätigt das OLG Wien eindeutig
unsere Rechtsmeinung und korrigiert das erstinstanzliche Urteil des
Handelsgerichts Wien', erklärt Stefan Frömmel, Vorstand der Aviso
Zeta AG. 'Die Rechtsansicht der Anlegervertreter, die nach dem
erstinstanzlichen Urteil im April dieses Jahres noch von einer
richtungsweisenden Entscheidung gesprochen hatten, wurde
eindrucksvoll widerlegt.'
Im konkreten Fall hatten Anleger über den AWD in IMMOFINANZ Aktien
investiert, dann aber behauptet, nicht über das Risiko dieses
Investments aufgeklärt worden zu sein.
Das OLG Wien stellt nunmehr unmissverständlich klar: Der von den
Anlegern beauftragte Finanzdienstleister hatte der Bank die
Depoteröffnungsunterlagen übermittelt, in denen die Anleger
ausdrücklich erklärt haben, von dem Berater über Chancen und Risiken
der Veranlagung informiert worden zu sein und die entsprechenden
Risikohinweise erhalten zu haben. Daher durfte die Aviso Zeta AG
davon ausgehen, dass die Anleger ordnungsgemäß beraten wurden.
Zwtl.: Finanzdienstleister sind nicht der Bank zuzurechnen
Der Aviso Zeta AG können Verfehlungen des Finanzdienstleisters
auch nicht zugerechnet werden. Das wäre nur denkbar gewesen, wenn die
Bank den Berater bewusst eingesetzt hätte, um mit dem Aktienerwerb
verbundene Risiken zu verschweigen und damit einen möglicherweise
eintretenden Vermögensschaden der Anleger in Kauf genommen hätte -
dies war nicht der Fall. 'Die Anleger werden sich wohl mit ihren
Ansprüchen auch in Zukunft an die Finanzdienstleister wenden müssen',
betont Stefan Frömmel. 'Es wird mit diesem Urteil erneut klargemacht:
Die Aviso Zeta ist der falsche Adressat, wenn es um Fehlleistungen
von Finanzdienstleistern geht.'
Zwtl.: Anleger tragen auch Eigenverantwortung
Im vorliegenden Urteil wird auch implizit die Eigenverantwortung
der Anleger angesprochen: Die Anleger haben selbst schriftlich
bestätigt, sowohl Risikohinweise erhalten zu haben als auch
ausführlich informiert und beraten worden zu sein. 'In vielen
Verfahren versuchen sich Anleger vor ihrer persönlichen Verantwortung
zu drücken, indem sie erklären, von ihnen selbst unterschriebene
Unterlagen nicht gelesen zu haben. Diesem Argument hat das OLG Wien
eine deutliche Abfuhr erteilt', so Stefan Frömmel abschließend.
Zwtl.: Über Aviso Zeta AG
Die Aviso Zeta AG, vormals Constantia Privatbank AG, ist die
ehemalige externe Managementgesellschaft der Immofinanz AG und seit
2010 eine 100%ige Tochtergesellschaft der IMMOFINANZ Group.
Rückfragehinweis:
Mag.Stefan Frömmel
Vorstand Aviso Zeta AG
Tel.: +43 (0)1 88 090 2242
Mobil: +43 (0)699 1685 7442
mailto:s.froemmel@aviso-zeta.com
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OTS0099 2012-10-05/11:16