Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: Sanochemia Pharmazeutika AG: Produktionsstandort Neufeld erfüllt die Vorgaben der FDA (deutsch)

Veröffentlicht am 21.10.2013, 07:56
Sanochemia Pharmazeutika AG: Produktionsstandort Neufeld erfüllt die Vorgaben der FDA

DGAP-News: Sanochemia Pharmazeutika AG / Schlagwort(e): Sonstiges

Sanochemia Pharmazeutika AG: Produktionsstandort Neufeld erfüllt die

Vorgaben der FDA

21.10.2013 / 07:56

---------------------------------------------------------------------

Sanochemia: Produktionsstandort Neufeld erfüllt die Vorgaben der FDA

- Wesentliche Hürde für erfolgreiche US-Vermarktung genommen

- FDA bescheinigt höchste Qualität

Wien, 21. Oktober 2013 - Die börsennotierte Sanochemia Pharmazeutika

AG, Wien, (ISIN AT0000776307, ISIN DE000A1G7JQ9), hat in ihren in

Neufeld/Bgld. angesiedelten pharmazeutischen Produktionsanlagen die erste

Inspektion der Food and Drug Administration (FDA) erfolgreich bestanden.

Diese Inspektion der pharmazeutischen Anlagen für sterile Lösungen und der

übergreifenden Qualitätssysteme durch die amerikanische Gesundheitsbehörde

ist ein entscheidender Teil des Zulassungsverfahrens und die größte Hürde

um den US-amerikanischen Markt beliefern zu können.

Im Fokus der 7-tägigen Prüfung durch die Behörde stand die Einhaltung der

hohen Anforderungen der cGMP-Richtlinien ('Current Good Manufacturing

Practice')die sowohl die Produktqualität als auch die Produktionssicherheit

der Anlagen definieren. Das Audit erbrachte den vorläufigen Beleg, dass die

Qualität von Sanochemia höchsten internationalen Qualitätsstandards

entspricht und Sanochemias Kontrastmittel nach Erhalt der endgültigen,

schriftlichen Genehmigungen und der erforderlichen Produktzulassungen für

den US-Markt hergestellt werden können. Die Qualifizierung der Anlagen und

Produktionsprozesse erforderte langjährige, aufwändige

Vorbereitungsarbeiten am Standort Neufeld, um die geforderten Standards der

FDA zu erfüllen. Alle gesetzlichen Grundlagen und die behördlich geforderte

Richtlinienkonformität mussten dokumentiert und sichergestellt werden.

Letzte Auflagen aus der Inspektion können parallel zum weiteren Verfahren

abgearbeitet werden, womit Verzögerungen in der Bearbeitung der laufenden

Produktzulassungen vermieden werden.

Mit der grundsätzlichen Akzeptanz von Sanochemias Produktionsanlagen durch

die FDA wurde ein Meilenstein in der weltweiten Vermarktung von

radiologischen Produkten erreicht. Die finale US-Zulassung würde für

Sanochemia den Zugang zum bedeutendsten Pharmamarkt der Welt bedeuten,

einem Markt mit enormem Absatzpotential für Sanochemias

Kontrastmittelspezialitäten. Sanochemia hat bereits für ihr Kontrastmittel

Scanlux(R) eine US-Zulassung vorliegen, die FDA-Genehmigung für die

Produktion von Scanlux(R)in Neufeld kann nunmehr bald erwartet werden.

Sanochemia hat mit MR-Lux(R)(Kontrastmittel für die

Magnetresonanztomographie)im Juni 2013 ein weiteres Produkt für die

Zulassung zum US-Markt eingereicht.

Weitere Informationen:

Margarita Hoch

Investor Relations

Tel.: 0043-1-319-1456-335

e-mail: m.hoch@sanochemia.at

www.sanochemia.at

Ende der Corporate News

---------------------------------------------------------------------

21.10.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: Sanochemia Pharmazeutika AG

Boltzmanngasse 9a - 11

A-1091 Wien

Österreich

Telefon: +43 (1) 319 14 56-0

Fax: +43 (1) 319 14 56-344

E-Mail: office@sanochemia.at

Internet: www.sanochemia.at

ISIN: AT0000776307, DE000A1G7JQ9

WKN: 919963, A1G7JQ

Indizes: General Standard

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart; Wien (Dritter Markt (MTF) / Third Market

(MTF))





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------

235337 21.10.2013

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.