Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft alle Inhaber von Anleihen der Deikon GmbH zur Teilnahme an den
DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):
Unternehmensrestrukturierung/Stellungnahme
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft alle Inhaber von
Anleihen der Deikon GmbH zur Teilnahme an den
26.09.2011 / 12:10
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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ruft hiermit
nochmals alle Inhaber von Anleihen der Deikon GmbH dazu auf, an den
kommenden Gläubigerversammlungen teilzunehmen.
Die Deikon GmbH hat im August ihre Anleihegläubiger für die Zeit vom
11.10.2011 bis zum 13.10.20111 zu weiteren Gläubigerversammlungen
eingeladen. Die Gläubigerversammlungen für die einzelnen Anleihen finden an
folgenden Terminen statt:
11. Oktober 2011: Anleihe I mit der WKN A0EPM0.
12. Oktober 2011: Anleihe II mit der WKN A0JQAG.
13. Oktober 2011: Anleihe III mit der WKN A0KAHL.
Diese Versammlungen wurden notwendig, da auf den vorhergehenden
Versammlungen die nötigen Anwesenheitsquoren nicht erfüllt worden sind, um
die Anwendbarkeit des Schuldverschreibungsgesetzes von 2009, dem
sogenannten 'Opt-in', wirksam beschließen zu können. Auf den nun kommenden
Versammlungen soll daher erneut über den 'Opt-in' Beschluss gefasst werden,
wobei bei diesen Versammlungen mindestens jeweils 25% des Nennbetrages der
jeweils ausstehendenden Anleihen vertreten sein müssen, um einen rechtlich
wirksamen Beschluss fassen zu können.
Auch wenn das Verhältnis zwischen der SdK, die seit Beginn der
Restrukturierungsbemühungen der Gesellschaft die Interesse der
Anleiheinhaber vertritt, und der Gesellschaft und deren anwaltlichen
Vertretern noch nicht als optimal bezeichnet werden kann, so hat aus Sicht
der SdK die Gesellschaft doch gezeigt, dass sie ernsthaft um eine
konstruktive Zusammenarbeit bemüht ist. Vor diesem Hintergrund erscheint es
uns sinnvoll, der Formalie des Opt-In-Beschlusses zuzustimmen, und somit
die Tür für eine Sanierung des Unternehmens zum Wohle aller Beteiligten
offen zu halten. Es sei hiermit nochmals erwähnt, dass auf den kommenden
Versammlungen über keine konkreten Schritte, wie zum Beispiel einen
Verzicht auf vollständige Rückzahlung der Anleihen, beschlossen werden
soll. Es geht alleine darum, einen weiteren Zeitrahmen zu gewinnen, in
diesem dann über die endgültig nötigen Sanierungsmaßnahmen entschieden
werden kann.
Sollte der Opt-In-Beschluss auf einer dieser Gläubigerversammlungen
aufgrund mangelnder Zustimmung oder mangelnder Präsenz nicht gefasst
werden, begeben sich die Anleihegläubiger aus Sicht der SdK unnötigerweise
potentiell sinnvoller Optionen und gefährden eventuell sogar den
Fortbestand der Gesellschaft und somit eventuell sogar den Wert der
Anleihen. Ein abermaliges Verfehlen des Quorums könnten die finanzierenden
Banken als ein Scheitern der Restrukturierungsbemühungen bewerten, da ohne
diesen Beschluss die Deikon GmbH nicht einmal die von ihr selbst gehaltenen
Anleihen einziehen kann und somit den eigenen Sanierungsbeitrag von ca.EUR
3-4 Mio. nicht zu leisten vermag.
Wir warnen dringend davor, sich darauf zu verlassen, dass alle anderen
Anleihegläubiger ihre Stimme schon abgeben werden, und somit die
erforderlichen Anwesenheitsquoren erreicht werden. Die Situation ist zu
kritisch, als den jetzigen Versuch zur Fassung eines Opt-In-Beschlusses den
anderen zu überlassen. Daher gilt: Jede Stimme zählt!
Die SdK wird wie bei den vorigen Gläubigerversammlungen Ihre Stimmen
vertreten, falls Sie nicht selbst anreisen können. Hierzu müssen Sie uns
ein Vollmachtsformular, welches Sie unter info@sdk.org oder unter 089 /
20208460 anfordern können, ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer
Bescheinigung Ihres depotführenden Instituts, welche Ihnen die
Inhaberschaft der Anleihen bestätigt, zukommen lassen. Die Bescheinigung
Ihres depotführenden Instituts sollte einen sogenannten Sperrvermerk
enthalten, d.h. eine Erklärung Ihrer Bank, dass Ihre Anleihen bis zum
Ablauf der jeweiligen Gläubigerversammlung gesperrt gehalten werden. Die
Unterlagen lassen Sie uns bitte bis spätestens 4. Oktober 2011 an folgende
Adresse zukommen:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Die SdK wird für die von ihr vertretenen Stimmen für die Anwendung des
Schuldverschreibungsgesetzes 2009 stimmen. Für Mitglieder bieten wir den
Service an, uns Weisung zukommen zu lassen und gegebenenfalls mit Ihren
Stimmen anders zu stimmen. Für Nicht-Mitglieder ist dieser Service nicht
möglich.
Falls Sie noch Fragen habe, können sich Mitglieder gerne unter 089 /
20208460 oder unter info@sdk.org an uns wenden.
München, den 26. September 2011
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält jeweils eine der oben genannten Anleihen des
Emittenten.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Lars Labryga
Tel: 089 / 2020846-28
E-Mail: labryga@sdk.org
Ende der Finanznachricht
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26.09.2011 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
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140323 26.09.2011
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Anleihen der Deikon GmbH zur Teilnahme an den
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Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ruft hiermit
nochmals alle Inhaber von Anleihen der Deikon GmbH dazu auf, an den
kommenden Gläubigerversammlungen teilzunehmen.
Die Deikon GmbH hat im August ihre Anleihegläubiger für die Zeit vom
11.10.2011 bis zum 13.10.20111 zu weiteren Gläubigerversammlungen
eingeladen. Die Gläubigerversammlungen für die einzelnen Anleihen finden an
folgenden Terminen statt:
11. Oktober 2011: Anleihe I mit der WKN A0EPM0.
12. Oktober 2011: Anleihe II mit der WKN A0JQAG.
13. Oktober 2011: Anleihe III mit der WKN A0KAHL.
Diese Versammlungen wurden notwendig, da auf den vorhergehenden
Versammlungen die nötigen Anwesenheitsquoren nicht erfüllt worden sind, um
die Anwendbarkeit des Schuldverschreibungsgesetzes von 2009, dem
sogenannten 'Opt-in', wirksam beschließen zu können. Auf den nun kommenden
Versammlungen soll daher erneut über den 'Opt-in' Beschluss gefasst werden,
wobei bei diesen Versammlungen mindestens jeweils 25% des Nennbetrages der
jeweils ausstehendenden Anleihen vertreten sein müssen, um einen rechtlich
wirksamen Beschluss fassen zu können.
Auch wenn das Verhältnis zwischen der SdK, die seit Beginn der
Restrukturierungsbemühungen der Gesellschaft die Interesse der
Anleiheinhaber vertritt, und der Gesellschaft und deren anwaltlichen
Vertretern noch nicht als optimal bezeichnet werden kann, so hat aus Sicht
der SdK die Gesellschaft doch gezeigt, dass sie ernsthaft um eine
konstruktive Zusammenarbeit bemüht ist. Vor diesem Hintergrund erscheint es
uns sinnvoll, der Formalie des Opt-In-Beschlusses zuzustimmen, und somit
die Tür für eine Sanierung des Unternehmens zum Wohle aller Beteiligten
offen zu halten. Es sei hiermit nochmals erwähnt, dass auf den kommenden
Versammlungen über keine konkreten Schritte, wie zum Beispiel einen
Verzicht auf vollständige Rückzahlung der Anleihen, beschlossen werden
soll. Es geht alleine darum, einen weiteren Zeitrahmen zu gewinnen, in
diesem dann über die endgültig nötigen Sanierungsmaßnahmen entschieden
werden kann.
Sollte der Opt-In-Beschluss auf einer dieser Gläubigerversammlungen
aufgrund mangelnder Zustimmung oder mangelnder Präsenz nicht gefasst
werden, begeben sich die Anleihegläubiger aus Sicht der SdK unnötigerweise
potentiell sinnvoller Optionen und gefährden eventuell sogar den
Fortbestand der Gesellschaft und somit eventuell sogar den Wert der
Anleihen. Ein abermaliges Verfehlen des Quorums könnten die finanzierenden
Banken als ein Scheitern der Restrukturierungsbemühungen bewerten, da ohne
diesen Beschluss die Deikon GmbH nicht einmal die von ihr selbst gehaltenen
Anleihen einziehen kann und somit den eigenen Sanierungsbeitrag von ca.EUR
3-4 Mio. nicht zu leisten vermag.
Wir warnen dringend davor, sich darauf zu verlassen, dass alle anderen
Anleihegläubiger ihre Stimme schon abgeben werden, und somit die
erforderlichen Anwesenheitsquoren erreicht werden. Die Situation ist zu
kritisch, als den jetzigen Versuch zur Fassung eines Opt-In-Beschlusses den
anderen zu überlassen. Daher gilt: Jede Stimme zählt!
Die SdK wird wie bei den vorigen Gläubigerversammlungen Ihre Stimmen
vertreten, falls Sie nicht selbst anreisen können. Hierzu müssen Sie uns
ein Vollmachtsformular, welches Sie unter info@sdk.org oder unter 089 /
20208460 anfordern können, ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer
Bescheinigung Ihres depotführenden Instituts, welche Ihnen die
Inhaberschaft der Anleihen bestätigt, zukommen lassen. Die Bescheinigung
Ihres depotführenden Instituts sollte einen sogenannten Sperrvermerk
enthalten, d.h. eine Erklärung Ihrer Bank, dass Ihre Anleihen bis zum
Ablauf der jeweiligen Gläubigerversammlung gesperrt gehalten werden. Die
Unterlagen lassen Sie uns bitte bis spätestens 4. Oktober 2011 an folgende
Adresse zukommen:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Die SdK wird für die von ihr vertretenen Stimmen für die Anwendung des
Schuldverschreibungsgesetzes 2009 stimmen. Für Mitglieder bieten wir den
Service an, uns Weisung zukommen zu lassen und gegebenenfalls mit Ihren
Stimmen anders zu stimmen. Für Nicht-Mitglieder ist dieser Service nicht
möglich.
Falls Sie noch Fragen habe, können sich Mitglieder gerne unter 089 /
20208460 oder unter info@sdk.org an uns wenden.
München, den 26. September 2011
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält jeweils eine der oben genannten Anleihen des
Emittenten.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Lars Labryga
Tel: 089 / 2020846-28
E-Mail: labryga@sdk.org
Ende der Finanznachricht
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