KARLSRUHE (dpa-AFX) - Apple kann im Patentstreit mit Motorola in Deutschland aufatmen: Die Gefahr eines weiteren Verkaufsstopps für seine iPhones und iPads ist fürs erste abgewendet. Das Oberlandesgericht Karlsruhe als Berufungsinstanz stellte die Zwangsvollstreckung eines Patenturteils ein.
Apple hatte Anfang Februar auf Betreiben von Motorola für rund einen Tag den Online-Verkauf einiger Modelle von iPhone und iPad einstellen müssen. Das Landgericht Mannheim stellte in einem Urteil im Dezember die Verletzung eines Motorola-Patents für den Datenfunk-Standard GPRS fest. Das Oberlandesgericht setzte den Verkaufsstopp dann angesichts von Apples Berufung zunächst vorläufig aus.
Apple kommt jetzt zugute, dass das betroffene Motorola-Patent zum Grundstock von GPRS gehört. Für solche Patente, ohne die ein Standard prinzipiell nicht umgesetzt werden kann, gelten besondere Regeln. Unter anderem muss ein Inhaber sie zu fairen Konditionen lizenzieren und darf die Lizenznehmer nicht durch unterschiedliche Lizenzgebühren diskriminieren. Außerdem kann sich ein Unternehmen, dem die Verletzung eines solchen Patents vorgeworfen wird, mit dem sogenannten 'kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand' schützen. Er greift in Deutschland, wenn man dem Patentinhaber ein verbindliches Vertragsangebot gemacht hat
Der Mitteilung des Oberlandesgerichts zufolge hat Apple nach dem Urteil des Landgerichts Motorola ein nachgebessertes Vertragsangebot unterbreitet. Der deutsche Patentexperte Florian Müller, der die Streitigkeiten in der Mobilfunk-Branche beobachtet, sieht die Karlsruher Entscheidung als einen großen Erfolg für Apple, der auch auf weitere Verfahren durchschlagen dürfte. Mit der Entscheidung in Karlsruhe werde vielleicht sogar der Sinn der Übernahme von Motorola Mobility durch Google mit einem Kaufpreis von 12,5 Milliarden Dollar in Frage gestellt - noch bevor die Übernahme formal abgeschlossen sei, schreibt Müller.
Apple wirft Motorola einen Missbrauch der sogenannten standard-essentiellen Patente vor und zog deswegen unter anderem mit einer Beschwerde vor die EU-Kommission in Brüssel. Der Streit um das GPRS-Patent ist Teil eines weltweiten Konflikts, bei dem sich Motorola und Apple gegenseitig Ideenklau vorwerfen./so/DP/stw
Apple hatte Anfang Februar auf Betreiben von Motorola für rund einen Tag den Online-Verkauf einiger Modelle von iPhone und iPad einstellen müssen. Das Landgericht Mannheim stellte in einem Urteil im Dezember die Verletzung eines Motorola-Patents für den Datenfunk-Standard GPRS fest. Das Oberlandesgericht setzte den Verkaufsstopp dann angesichts von Apples Berufung zunächst vorläufig aus.
Apple kommt jetzt zugute, dass das betroffene Motorola-Patent zum Grundstock von GPRS gehört. Für solche Patente, ohne die ein Standard prinzipiell nicht umgesetzt werden kann, gelten besondere Regeln. Unter anderem muss ein Inhaber sie zu fairen Konditionen lizenzieren und darf die Lizenznehmer nicht durch unterschiedliche Lizenzgebühren diskriminieren. Außerdem kann sich ein Unternehmen, dem die Verletzung eines solchen Patents vorgeworfen wird, mit dem sogenannten 'kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand' schützen. Er greift in Deutschland, wenn man dem Patentinhaber ein verbindliches Vertragsangebot gemacht hat
Der Mitteilung des Oberlandesgerichts zufolge hat Apple nach dem Urteil des Landgerichts Motorola ein nachgebessertes Vertragsangebot unterbreitet. Der deutsche Patentexperte Florian Müller, der die Streitigkeiten in der Mobilfunk-Branche beobachtet, sieht die Karlsruher Entscheidung als einen großen Erfolg für Apple, der auch auf weitere Verfahren durchschlagen dürfte. Mit der Entscheidung in Karlsruhe werde vielleicht sogar der Sinn der Übernahme von Motorola Mobility durch Google
Apple wirft Motorola einen Missbrauch der sogenannten standard-essentiellen Patente vor und zog deswegen unter anderem mit einer Beschwerde vor die EU-Kommission in Brüssel. Der Streit um das GPRS-Patent ist Teil eines weltweiten Konflikts, bei dem sich Motorola und Apple gegenseitig Ideenklau vorwerfen./so/DP/stw