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ROUNDUP: Streit um Farbe Rot - Sparkassen sehen sich gestärkt

Veröffentlicht am 19.06.2014, 13:48
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LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im jahrelangen Streit um die Farbe Rot als Marke sehen sich die deutschen Sparkassen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gestärkt. Das Gericht bestätigte am Donnerstag in Luxemburg, dass ein Unternehmen sich eine konturlose Farbe grundsätzlich als Marke schützen lassen kann. Die Sparkassen müssen demnach belegen, dass eine große Mehrheit der Verbraucher den verwendeten Farbton "Verkehrsrot" im Finanzbereich als Kennzeichen der Sparkassen verstehe - auch wenn er ohne das klassische Sparkassen-S erscheine.

Dies müsse nun im Einzelfall geprüft werden, entschieden die Richter und verwiesen die beiden Klagen zurück an das Bundespatentgericht (Rechtssachen C-217/13 und C-218/13).

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sieht sich als Gewinner in dem Rechtsstreit und geht davon aus, dass die Konkurrenz vor dem Bundespatentgericht verlieren wird. Der EuGH habe die Position der Sparkassen deutlich gestärkt. "Er hat entschieden, dass national keine zu hohen Hürden für die Zuordnung einer Farbmarke gestellt werden dürfen", schrieb der Verband.

2007 hatte das Deutsche Patent- und Markenamt die Farbe Rot des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes als Marke registriert. Die Sparkassen verwenden das Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe. Dagegen wandte sich der Konkurrent, die spanische Bank Santander, die ein fast identisches Rot (HKS 14) nutzt. Santander beantragte die Löschung der Marke und klagte gegen die Ablehnung. Auch die ebenfalls Rot verwendende Oberbank AG legte Beschwerde beim Bundespatentgericht ein.

Unternehmen lassen sich häufig ihre Marken schützen, um Nachahmung von Konkurrenten zu verhindern. Der Markenschutz umfasst nicht nur den Namen, sondern kann auch für Buchstaben, Farben oder Töne gelten. Die Deutsche Telekom (ETR:DTE) hat sich etwa den Farbton Magenta beim Deutschen Marken- und Patentamt in München geschützt, die Deutsche Post F:DPW das Gelb, der Schokoladenhersteller Milka sein Lila.

Die Luxemburger Richter gaben in ihrem Urteil zum Sparkassen-Rot die generellen Linien vor. So gelten als Kriterien für den Schutz einer Marke etwa Umfragen unter Verbrauchern zum Wiedererkennungswert, aber auch der Marktanteil, die Dauer der Nutzung, die geografische Verbreitung und der Werbeaufwand des Unternehmens.

Der EU-Gerichtshof entschied, dass es bei Umfragen zu der Frage, wie viele Verbraucher die Farbe als Zeichen eines bestimmten Unternehmens verstehen, keine pauschale Schwelle von 70 Prozent geben dürfe. Dies stützt die Position der Sparkassen, die belegen konnten, dass 67,9 Prozent der deutschen Verbraucher das Rot im Bankenwesen eindeutig den Sparkassen zuweisen.

Strittig ist allerdings noch, auf welchen Zeitpunkt es ankommt, um nachzuweisen, dass eine Farbe Unterscheidungskraft hat und zu einer Marke geworden ist. Der EU-Gerichtshof bezieht sich auf das Bundespatentamt und geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Zeitpunkt der Anmeldung - das war das Jahr 2002 - entscheidend ist. Der DSGV teilt dies Ansicht aber nicht und beruft sich auf eine Stellungnahme der EU-Kommission. Diese Frage muss nun das Bundespatentamt klären.

Die Anwälte des Klägers Santander hatten argumentiert, Blau und Rot seien die häufigsten Farben für Banken und Rot werde nicht in besonderer Weise mit den deutschen Sparkassen in Verbindung gebracht. Nach dem Urteil war Santander zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Auch in anderen Branchen sind Markenfarben umkämpft. Der Verlag Langenscheidt hat sich 2010 die Farbmarke "Gelb" für seine zweisprachigen Wörterbücher in Printform eintragen lassen. Nun will der Verlag vor dem Bundesgerichtshof den Schutz seines Gelb durchsetzen, weil der Konkurrent Rosetta Stone auch einen gelben Farbton verwendet. Der Ausgang dieses Verfahrens ist offen.b

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