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ots.CorporateNews: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / SEB Immoinvest ...

Veröffentlicht am 02.05.2012, 16:22
Aktualisiert 02.05.2012, 16:24
SEB Immoinvest Öffnung - Was Anleger tun sollen

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SEB Immoinvest Infoportal

http://ots.de/fkOSX

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Lahr (ots) - Der SEB Immoinvest lässt Anleger über die Zukunft des

offenen Immobilienfonds entscheiden. Jeder Anleger muss für sich

entscheiden, ob er eine Verkaufsorder erteilt. Der Haken: Der

Anteilsverkauf am 07.05.2012 wird nur dann durchgeführt, wenn

sämtliche Verkaufswünsche der Anleger bedient werden können. Sollte

der Ansturm der Anleger zu groß sein, findet kein Verkauf statt und

es droht die Abwicklung des SEB Immoinvest.

Doch auch im Fall eines geglückten Probehandelstags lauert der

nächste Haken. Denn dann soll zukünftig nur noch ein beschränkter

Verkauf möglich sein. Laut SEB soll Anlegern dann nur noch alle 12

Monate eine Rückgabe an die Fondsgesellschaft möglich sein. Es soll

keinen freien Verkauf von Anteilen mehr geben, wie dies bei einer

'normalen' Wiedereröffnung des SEB Immoinvest der Fall gewesen wäre.

Um es auf den Punkt zu bringen: Beide Entscheidungsmöglichkeiten -

Verkaufen oder Halten - bergen vielfältige Konsequenzen, die Anleger

des SEB Immoinvest sorgfältig durchdenken sollten, wenn sie die

Zukunft des offenen Immobilienfonds mitentscheiden. Dabei sollten

Anleger auch die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten des SEB

Immoinvest im Fall eines erfolgreichen Probehandelstags im Blick

behalten. So kann eine erneute Schließung oder gar eine Abwicklung

nicht ausgeschlossen werden.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll von

der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hält es für sinnvoll, Verkaufsorder zu

erteilen und zu hoffen, dass der Verkauf gelingt, anstatt sich

weiteren Unsicherheiten auszusetzen. Darüber hinaus bildet die

Anlegerkanzlei Dr. Stoll und Kollegen eine Interessengemeinschaft für

Anleger des SEB Immoinvest, der sich Anleger des offenen

Immobilienfonds anschließen sollten, um ihre Interessen gebündelt

durchsetzen zu können. Es werden bereits hunderte Anleger beraten.

Originaltext: Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/105254

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Pressekontakt:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 1

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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