BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Zwei frühere Mitglieder des Nordzucker-Aufsichtsrates müssen sich trotz einer Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Untreue nicht vor Gericht verantworten. Das Landgericht Braunschweig hat die Eröffnung einer Hauptverhandlung abgelehnt, wie die Behörde am Dienstag mitteilte (AZ 6 KLS 54/11 vom 28.12.2011). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass den Angeschuldigten keine strafbare Untreuehandlung zur Last gelegt werden könne. Sie hätten zwar gegen das Aktienrecht verstoßen, aber den dadurch begründeten Rückzahlungsanspruch der Nordzucker AG hätten sie bereits voll erfüllt.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte den Männern vorgeworfen, von Dezember 2005 bis Juli 2009 Sitzungsgelder falsch abgerechnet zu haben. Sie sollten zudem weitere Aufsichtsräte bei satzungswidrigen Abrechnungen unterstützt haben. Es seien Sitzungen abgerechnet worden, bei denen es sich nicht um Termine des Aufsichtsrats, sondern etwa um Messebesuche, Grundsteinlegungen oder Anreisetage gegangen sei. Dafür sei nach den seinerzeit geltenden Satzungsbestimmungen aber keine Vergütung vorgesehen gewesen. Nordzucker mit Sitz in Braunschweig ist der zweitgrößte Zuckerkonzern in Europa./emt/DP/stb
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte den Männern vorgeworfen, von Dezember 2005 bis Juli 2009 Sitzungsgelder falsch abgerechnet zu haben. Sie sollten zudem weitere Aufsichtsräte bei satzungswidrigen Abrechnungen unterstützt haben. Es seien Sitzungen abgerechnet worden, bei denen es sich nicht um Termine des Aufsichtsrats, sondern etwa um Messebesuche, Grundsteinlegungen oder Anreisetage gegangen sei. Dafür sei nach den seinerzeit geltenden Satzungsbestimmungen aber keine Vergütung vorgesehen gewesen. Nordzucker mit Sitz in Braunschweig ist der zweitgrößte Zuckerkonzern in Europa./emt/DP/stb