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APA ots news: Meinl Bank: Obergericht des Kantons Zürich weist...

Veröffentlicht am 12.11.2012, 10:40
Aktualisiert 12.11.2012, 10:44
APA ots news: Meinl Bank: Obergericht des Kantons Zürich weist 'rechtswidrigen Aktionismus' des MEL- Staatsanwalts in die Schranken

Wien (APA-ots) -

- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Schweizer Gericht stellt

klar, dass Staatsanwaltschaft Wien kein Recht hat, Unterlagen zu

konfiszieren - für Schweizer Justiz ist Unschuldsvermutung und

Rechtschutz offenbar oberstes Handlungsprinzip'

- Entscheidung des Obergerichts des Kantons Zürich: 'Auf das von der

Staatsanwaltschaft gestellte Gesuch um Entsiegelung und Durchsuchung

wird nicht eingetreten' - betrifft Hausdurchsuchung bei zwei

ehemaligen MEL- Direktoren in der Schweiz im April 2011

- Weinzierl: 'Verantwortlicher Staatsanwalt zieht MEL - Verfahren

durch sinnlose Aktionen in die Länge - Haft- und Rechtschutzrichterin

sowie Dienstaufsicht wurden nicht über Schweizer Entscheidung

informiert'

Mehr als drei Jahre nach der - laut Gutachten von Univ. Prof.

Heinz Mayer - unrechtmäßigen U-Haft gegen Julius Meinl wies das

Obergericht des Kantons Zürich in einer Entscheidung den

verantwortlichen Wiener Staatsanwalt in rechtstaatliche Schranken.

Das Gericht im Wortlaut: 'Auf das von der Staatsanwaltschaft

gestellte Gesuch um Entsiegelung und Durchsuchung wird nicht

eingetreten'. Konkret geht es um Unterlagen die bei von der

Staatsanwaltschaft Wien urgierten Hausdurchsuchungen bei zwei

ehemaligen MEL- Direktoren im April 2011 in der Schweiz konfisziert

worden waren.

Zwtl.: Untauglicher Versuch nachträglicher Legitimierung der U-Haft

Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Diese Hausdurchsuchungen

waren ein untauglicher Versuch, eine nachträgliche Legitimierung für

die U-Haft gegen Julius Meinl zu erzeugen sowie das Verfahren gegen

Organe der Meinl Bank unter dem Vorwand des Wartens auf mögliche neue

Erkenntnisse in die Länge zu ziehen. Diese Vernebelungsaktion des

Staatsanwalts - das Rechtshilfegesuch beruhte auf unrichtigen Angaben

- ist gescheitert. Das Schweizer Gericht hat entschieden, dass es

nicht rechtens wäre, die konfiszierten Unterlagen an die Wiener

Staatsanwaltschaft herauszugeben.' Dieses Urteil beruhe, so Weinzierl

auf formalen Gründen, auf die inhaltlich unzulässige Komponente

dieses Übergriffes musste in der Schweiz überhaupt nicht mehr

eingegangen werden. Diese Entscheidung ist endgültig; die von den

Schweizer Behörden zunächst konfiszierten Unterlagen wurden bereits

an die Eigentümer retourniert.

Zwtl.: Funktionierender Rechtschutz

Anhand dieses Falles werde im Zusammenhang mit dem MEL-Verfahren

ein fundamentaler Qualitätsunterschied zwischen der heimischen und

der Schweizer Justiz klar, so Weinzierl: 'Unschuldsvermutung und

Rechtschutz funktionieren in der Schweiz. Während in Österreich eine

unrechtmäßige U-Haft, die Verwendung befangener, unzuständiger,

tendenziöser Gutachter durch den Staatsanwalt, sinnlose

Observierungen, gefälschte Dokumente im Akt und andere

Zwangsmaßnahmen ohne jede substantielle Begründung einfach

akzeptiert, ja akklamiert werden, achtet das Schweizer Gericht genau

darauf, dass rechtstaatliche Grenzen durch die ermittelnden Behörden

nicht überschritten werden.' In diesem Sinne sei es skandalös, dass,

obwohl die Schweizer Entscheidung bereits im April dieses Jahres

gefallen ist , diese bislang nicht im Akt geführt wird. Zudem habe

der Staatsanwalt dieses Faktum nachweisbar sowohl gegenüber der

zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichterin als auch dem

Bundesministerium für Justiz, dem er im Rahmen der Dienstaufsicht

berichtspflichtig ist, verheimlicht. Der Bank Vorstand wies erneut

darauf hin, dass die Einstellung des MEL -Verfahrens auf Basis der

Erkenntnisse der relevanten Institutionen einzig logischer Schluss

und längst geboten wäre.

Zwtl.: Vorverurteilender Aktionismus des Staatsanwalts auch im

Ausland

Weinzierl: 'Die neue Erkenntnis aus der Schweiz sei ein weiter

Baustein der staatsanwaltlichen Vorverurteilungen, die sich nicht auf

Österreich beschränken.' Der Vorstand verwies in diesem Zusammenhang

auf eine Reihe von Verfehlungen die unter der fragwürdigen Ägide des

verantwortlichen Staatsanwalts zutage getreten seien:

- Im Dezember 2010 erklärte der Slowakische Verfassungsgerichtshof

eine Hausdurchsuchung gegen Meinl Bank in Bratislava (Februar2009;

Anm.) für illegal und verfassungswidrig. Diese Hausdurchsuchung war

auf Initiative und im Beisein der Wiener Staatsanwaltschaft

durchgeführt worden.

- In der Folge der im April 2011 durchgeführten Hausdurchsuchung in

der Schweiz fingierte der so genannte 'Meinl- Chefermittler' die

Zeugenaussage eines Managers der zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung

nachweisbar nicht zugegen war. Ein Verfahren wegen Amtsmissbrauch

wurde eingeleitet,

- Im Oktober 2011 stellte die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren

gegen den Chefermittler im Fall Meinl wegen Amtsmissbrauchs innerhalb

kürzester Zeit ein.

- Im Jänner 2012 verwendete der verantwortliche Wiener Staatsanwalt

einen offenbar anonym der Behörde zugespielten, offensichtlich

gefälschten Brief von Julius Meinl, mit dem die Staatsanwaltschaft

ihre Ablehnung der Meinl - Kautionsrückzahlung begründet. Eine

entsprechende Strafanzeige wegen Urkundenfälschung wurde von der

Meinl Bank eingebracht.

Zwtl.: Heimische Justizministerin schweigt zu Missständen

'Bis dato gibt es keine Reaktion der Verantwortlichen auf diese

offensichtlichen Missstände', so Weinzierl. 'Seit knapp fünf Jahren

wird ein gesundes Institut, wie die Meinl Bank unter zynischer

Umkehrung der Unschuldsvermutung mit haltlosen Vorwürfen konfrontiert

und mit unrechtmäßigen Aktionen in der Öffentlichkeit vorgeführt. Die

Meinl Bank weist Öffentlichkeit, Justizministerium und Politik

regelmäßig auf diese Missstände hin. Bis dato ohne Reaktion.' Es sei

schwer verständlich, sagte Weinzierl, dass die Justizministerin zu

solchen offen zu Tage liegenden Missständen schweigt.

Peter Weinzierl: 'Julius Meinl und die Meinl Bank haben sich immer

im Rahmen aller relevanten Gesetze und Regeln bewegt. Die

MEL-Kursverluste, die den Auslöser für die Untersuchungen gegen

Julius Meinl und Organe der Meinl Bank darstellten, waren durch die

internationale Wirtschafts- und Finanzkrise ausgelöst worden.

Weltweit brachen die Kurse dramatisch ein, auch in Österreich mussten

viele Banken mit Milliarden an Steuergeldern unterstützt werden,

während die Meinl Bank die Krise selbstständig meisterte.'

Zwtl.: Hintergrundinformationen:

Zwtl.: Im Gegensatz zur Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Wien

sprechen im MEL- Diskurs die Fakten für die Meinl Bank und für eine

rasche Einstellung des Verfahrens:

- Die österreichische Übernahmekommission bestätigte, dass das

österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit

wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen

Management gesteuert wurde, und nicht etwa von Julius Meinl, oder der

Meinl Bank.

- Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates

Österreich, sowie

- der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigten die Position der

Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht

veröffentlichungspflichtig war.

- Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die

Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und

Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen

Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.

- Im September 2010 wurden die juristischen Auseinandersetzungen mit

Airports International und Power International zum Großteil

beigelegt.

- Mit Wirkung Oktober 2010 sind sämtliche von der FMA ausgestellten

Strafbescheide gegen das Institut im Zusammenhang mit dem MEL-

Diskurs aufgehoben.

- Im Dezember 2010 erklärte der slowakische Verfassungsgerichtshof

die 2009 auf Initiative eines österreichischen Staatsanwalts in

Bratislava durchgeführte Hausdurchsuchung für verfassungswidrig.

- Die Finanzmarktaufsicht von Jersey ( Jersey Financial Services

Commission, Anm.) stellte fest, dass die MEL- Zertifikatsrückkäufe -

Auslöser für die öffentliche Diskussion um die Meinl Bank -

rechtskonform waren und stellte 2012 die Untersuchungen endgültig

ein. Ergebnis: Die Behörde sieht keine strafrechtlich relevanten

Vorgänge.

- Im Juni 2011 konnte die Auseinandersetzung mit Atrium endgültig

und ohne gegenseitige Zahlungen beendet werden.

- Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in

Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und

Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im

Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch

das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.

- Bis heute vereinbarte die Bank mit 5.850 unerfahrenen MEL-

Kleinanlegern soziale Vergleiche, das Institut wendete dafür etwa EUR

29 Mio auf. Die Meinl Bank ist damit das einzige österreichische

Institut, das konkrete Schritte zur Abmilderung von Härtefällen bei

unerfahrenen Kleinanlegern, die durch Kursverluste infolge der

Wirtschaftskrise entstanden sind, unternimmt. Der Großteil dieser

sozialen Vergleiche ist damit abgeschlossen.

Zwtl.: Soziale Lösungen für Kleinanleger

Die Meinl Bank ist das einzige österreichische Bank - Institut,

das konkrete Schritte zur Abmilderung von Härtefällen bei

unerfahrenen Kleinanlegern, die durch Kursverluste infolge der

Wirtschaftskrise entstanden sind, unternimmt. Das Institut hat bisher

mit 5.893 Kleinanlegern soziale Lösungen realisiert und dafür rund

EUR 30 Mio aufgewendet. Die Meinl Bank ist auch bereit, solche

Vergleiche für weitere etwa 1.400 MEL-Kleinanleger, die

MEL-Zertifikate via Meinl Bank, aber beraten durch unabhängige

Finanzdienstleister, bezogen haben, zu ermöglichen. In Zusammenhang

mit MEL waren zum Jahresende 2011 rund 1800 Zivilklagen gegen die

Bank anhängig (2010: 2.700) Von Seiten der Bank wurden mit EUR 14,3

Mio ausreichend und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen

Rückstellungen zur Abdeckung der Klagsrisiken gebildet.

Zwtl.: Meinl Bank AG:

Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich

Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller

Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt

die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die

Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen

Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 17% mehr als

doppelt so hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene

Eigenmittelunterlegung. Damit ist die Bank für die Zukunft gut

positioniert.

Rückfragehinweis:

Meinl Bank AG

Pressestelle

Thomas Huemer

Tel.: +43 1 531 88 - 520

e-mail.: huemer@meinlbank.com

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

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OTS0062 2012-11-12/10:35

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