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Französische Großbanken verklagen EZB wegen Kapitalvorschrift

Veröffentlicht am 20.12.2016 16:29 Aktualisiert 20.12.2016 16:40
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© Reuters. The logo of the European Central Bank is pictured outside its headquarters in Frankfurt
 
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- von Francesco Canepa und Maya Nikolaeva

Frankfurt/Paris (Reuters) - Die EZB ist erstmals in ihrer Rolle als europäische Bankenaufseherin von Branchengrößen verklagt worden.

Mehrere französische Geldhäuser, darunter die BNP Paribas und Credit Agricole (PA:CAGR), wollen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Befreiung von speziellen Vorgaben für Kapitalvorschriften erreichen. Wie Insider der Nachrichtenagentur Reuters mitteilten, wenden sich die Geldhäuser gegen die Forderung der Europäischen Zentralbank (EZB), dass sie Kapital für das auf Sonderkonten der staatlichen Förderbank CDC geparkte Geld vorhalten sollen.

Die Caisse des Depots et Consignations (CDC) verwaltet dreistellige Milliardensummen, die Franzosen mit dem in der Bevölkerung beliebten steuerfreien Sparbuch "Livre A" auf die hohe Kante legen. Die Banken wollen unter Berufung auf europäisches Recht eine Befreiung von der Vorgabe erreichen, dass diese Gelder in die Kalkulation ihrer maximalen Verschuldungsquote - im Fachjargon "Leverage Ratio" genannt - einbezogen werden. Diese Kennzahl gibt das Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme an. Die meisten der großen beaufsichtigten Institute sollen mit der 2018 voll verbindlich in Kraft tretenden Regel eine Untergrenze von drei Prozent einhalten.

Französische Großbanken verklagen EZB wegen Kapitalvorschrift
 

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